DIe brandenburgischen Industie- und Handelskammern weisen Unternehmen darauf hin, dass ab heute die Anträge auf Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen wegen Corona nur noch online unter der Internetadresse www.ifsg-online.de gestellt werden können. Damit soll die Antragsbearbeitung beschleunigt werden. Die Vertreter des Brandenburgischen Handwerkskammertages kritisieren allerdings den hohen Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz.
Die Brandenburgischen IHK´s teilten dazu mit:
Die brandenburgischen Industrie- und Handelskammern (IHKs) weisen Unternehmen darauf hin, dass ab heute die Anträge auf Entschädigung bei Quarantäne, Tätigkeitsverbot oder Schließung von Schulen und Betreuungseinrichtungen wegen Corona nur noch online unter der Internetadresse www.ifsg-online.de gestellt werden können. Dadurch soll die Antragsbearbeitung durch das zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit beschleunigt werden, wo derzeit noch unzählige Anträge unbearbeitet sind.
Unternehmen können für ihre Mitarbeiter, für die bei amtlich angeordneter Quarantäne eine Lohnfortzahlungspflicht besteht, Entschädigung beantragen. Das Gleiche gilt für betroffene Selbstständige. Auch für Eltern von Kindern im Alter bis 12 Jahre kann Entschädigung beantragt werden aufgrund von (teilweiser oder vollständiger) Kita- oder Schulschließung oder Quarantäne des Kindes. Allerdings setzen die Bedingungen enge Grenzen für eine Entschädigungszahlung, wie z. B. keine Entschädigung bei Quarantäne und Krankheit im Zusammenhang mit einem genehmigten Urlaub.
Die Landesarbeitsgemeinschaft ist eine Kooperation der drei Industrie- und Handelskammern im Land Brandenburg. Sie vertritt die Interessen von etwa 160.000 Unternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung.
Handwerkskammertag kritisiert Bearbeitungsrückstand bei Entschädigungen nach Infektionsschutzgesetz
Im Rahmen eines Arbeitsgespräches haben Vertreter des Brandenburgischen Handwerkskammertages gegenüber der Präsidentin des Landesamtes für Soziales und Versorgung (LASV) am 24. August 2021 den hohen Bearbeitungsrückstau bei den Entschädigungsanträgen nach dem Infektionsschutzgesetz kritisiert. Anlass des Arbeitsgespräches war es, gemeinsam eine konstruktive Lösung zur Abmilderung der Risiken für Betriebe zu finden.
In ihrem Gespräch verwiesen die Kammertagvertreter darauf, dass es bei betroffenen Betrieben massive Kritik gebe, dass teils Anträge aus dem vergangenen Jahr noch nicht bearbeitet wurden. Ausstehende Erstattungszahlungen könnten die Liquidität der Betriebe gefährden. Das LASV äußerte Verständnis für die Situation der Unternehmen. Im LASV werde die Abarbeitung der Anträge jedoch noch Zeit in Anspruch nehmen. Betroffene Betriebe müssen aber keine Befürchtungen haben, dass ihre Ansprüche verjähren.
Mit dem LASV wurde verabredet, dass bei Unternehmen in besonderen Notlagen dieser Umstand bei den Entschädigungsanträgen angezeigt und die Anträge dann vorzugsweise bearbeitet werden könnten. Handwerksbetriebe finden bei den Betriebsberaterinnen und -beratern ihrer Handwerkskammer einen ersten Anlaufpunkt für eine aktive Unterstützung.
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Red. / Presseinfo