Kurzarbeitergeld Auszahlung hat begonnen
Die Anzeige von Kurzarbeit, die in dem Monat gestellt werden muss, in dem die Kurzarbeit beginnt, ist nur der erste Schritt. In einem zweiten Schritt stellt das Unternehmen bei der zuständigen Arbeitsagentur einen Antrag auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes – unter Angabe des konkreten Arbeitsausfalls personenbezogen. Auch dieser Prozess ist in Berlin-Brandenburg im vollen Gange. Seit Ende letzter Woche erfolgen bereits die ersten Auszahlungen von Kurzarbeitergeld an Betriebe für den März.
Um die Bearbeitung zu beschleunigen ist es hilfreich, wenn Unternehmen nach der Anzeige ihre konkreten Anträge zur Kurzarbeit vollständig einreichen. Sie können diese Anträge auf Auszahlung auch schon dann stellen, wenn sie noch keinen Bescheid über die vorausgegangene Anzeige haben. Es ist auch möglich, in einem Antrag die Monate März und April gemeinsam abzurechnen. Gesetzlich hat das Unternehmen nach der Anzeige drei Monate Zeit, einen Antrag auf Auszahlung des Kurzarbeitergeldes zu stellen.
In den Berliner und Brandenburger Agenturen bearbeiten zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Kurzarbeitsanzeigen und rechnen Kurzarbeit ab. Die personellen Kapazitäten wurden vervielfacht: Die Beschäftigten arbeiten mit Hochdruck und zum Teil am Wochenende, oft mobil bzw. im Home-Office an der schnellen Auszahlung, um damit den Lebensunterhalt der Menschen zu sichern.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld finden Sie im Berlin-Brandenburger Serviceportal www.dafürsie.de.