Eine Frage, die sich viele stellen ist, ob man im Angestelltenverhältnis sein Handy nutzen darf. Schließlich ist das Mobiltelefon aus dem Leben vieler Menschen gar nicht mehr wegzudenken. Die globale Erreichbarkeit scheint in vielen Ländern schon der Normalfall zu sein. Darüber hinaus sind viele Mitarbeiter auch gewillt, mit ihren Kunden über ihr Smartphone zu kommunizieren.
Auch wenn man es nicht für möglich hält, aber der Arbeitgeber kann den Handygebrauch aufgrund seines Weisungsrechts im Betrieb einschränken und unter Umständen sogar ganz verbieten. Zwar mag das vielen Arbeitnehmern nicht gefallen, aber man sollte auch bedenken, dass man durch das Handy am Arbeitsplatz von seiner eigentlichen Arbeit abgelenkt werden kann. Weiterhin kann ein Handy auch andere Mitarbeiter und Kollegen nerven, wenn dieses ständig Geräusche macht. Die Handynutzung kann aber auch bei Tätigkeiten im Außenbereich verboten werden. Besonders, wenn man einen Kran bedient oder einen Gabelstapler fährt, sollte man sich vielmehr auf seine Arbeit konzentrieren. Eine falsche Bewegung kann schnell dazu führen, dass Material oder Waren beschädigt werden.
Die Art und Weise wie das Handyverbot ausfällt, ist von den Umständen des Einzelfalls abhängig. Es soll auch Berufe geben, wo die Handynutzung am Arbeitsplatz erlaubt ist. Ein Handyverbot kann aber auch zum Schutz von Betriebsgeheimnissen angeordnet werden. Da kaum noch ein Mobiltelefon ohne Kamerafunktion verkauft wird, kann das Telefon für die Industriespionage verwendet werden.
Darüber hinaus spielt auch die Wahrung der Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle. Eine Empfangsdame muss sich beispielsweise nicht gefallen lassen, dass ein Kollege von ihr Fotos schießt. In diesem Fall kann das Recht am eigenen Bild berufen werden. der Chef kann für diesen Zweck den Handygebrauch einschränken. Auf diese Weise kann der Betriebsfrieden bewahrt werden.
Sollte es einen Betriebsrat geben, so müssen Handyverbote immer durch dessen Zustimmung ausgesprochen werden. Im Vordergrund steht nämlich eine Frage der Ordnung des Betriebs (vgl. § 87 Absatz 1 Nr.1 des Betriebsverfassungsgesetzes).
Wenn man eine neue Arbeitsstelle einnimmt, so sollte man sich zunächst umhören, inwiefern das Handy am Arbeitsplatz erlaubt ist. In einigen Unternehmen oder Startups kann es gut sein, dass es kein Verbot gibt. Allerdings setzen die Arbeitgeber in diesen Fällen voraus, dass die Arbeit trotzdem am gleichen Tag gemacht wird, egal wie viele Stunden man braucht. Ansonsten gilt es das Handy in einem Stahlschrank abzuschließen.