Im 3. Quartal 2018 wurden 793 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ (Gesellschafter, ehemals selbständig Tätige, Verbraucher und Nachlässe) beantragt. Das waren 7,0 Prozent oder 60 Personen weniger als im Vorjahr. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, sanken die ausstehenden Forderungen um 31,7 Prozent auf 38,9 Mill. EURO.
Zur Eröffnung gelangten nach den Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte 775 Verfahren. 17 Fälle wurden mangels Masse abgewiesen, da das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten reichte. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endete ein Verfahren.
112 überschuldete ehemals selbständig Tätige stellten im Berichtsquartal einen Insolvenzantrag, das waren 15,8 Prozent weniger als vor Jahresfrist. Die offenen Forderungen sanken deutlich um 56,3 Prozent und addierten sich auf 12,8 Mill. EUR.
Die Anzahl der von Insolvenz betroffenen Verbraucher ging im 3. Quartal 2018 um 36 auf 673 Personen zurück. Die unbezahlten Rechnungen dieser Schuldnergruppe reduzierten sich um 1,3 Prozent auf insgesamt 24,1 Mill. EUR. Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher lag damit in Brandenburg bei 35.740 EUR. Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden in den Landkreisen Märkisch-Oderland und Potsdam-Mittelmark mit 61 und 51 Anträgen und voraussichtlichen Forderungen in Höhe von jeweils 2,5 Mill. EUR gezählt. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es im Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit 16 Anträgen und unbezahlten Rechnungen in Höhe von 0,6 Mill. EUR. Die Landkreise Dahme-Spreewald und Potsdam-Mittelmark lagen mit gut 49.630 bzw. 49.430 EUR Schulden je Verbraucherinsolvenz deutlich über dem Landesdurchschnitt.
pm/red