PZR gilt als wichtige Maßnahme gegen Parodontitis
Anders, als jüngste Presseberichte behaupten, ist die Professionelle Zahnreinigung (PZR) keine überflüssige Zusatzleistung. Sie gilt als wissenschaftlich fundierte zahnmedizinische Maßnahme. Regelmäßig durchgeführt beugt sie Karies und Parodontitis vor. Die Landeszahnärztekammer Brandenburg (LZÄKB) empfiehlt die PZR als notwendige Prophylaxe für die Zahn- und Mundgesundheit.
“Bei der PZR handelt es sich nicht um eine individuelle Gesundheitsleistung, auch IGeL genannt. Darüber werden nur ärztliche Leistungen abgerechnet. Die Professionelle Zahnreinigung ist jedoch eine zahnmedizinische Behandlung – und keinesfalls eine unnötige Leistung. Seit 2012 wird sie über die amtliche Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) abgerechnet und gilt daher als medizinisch notwendige Maßnahme”, erläutert Dipl.-Stom. Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg.
Es handelt sich um eine Maßnahme der privaten Gesundheitsvorsorge, die eine erhebliche Mitarbeit des Patienten benötigt. Sie ist daher nicht Bestandteil im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.
“Das bedeutet, dass der Patient die Leistung zunächst aus eigener Tasche bezahlt. Einige Krankenkassen unterstützen diese zahnmedizinische Prophylaxe, indem sie die Kosten ganz oder teilweise zurückerstatten”, so Jürgen Herbert. Für Leistungen ohne medizinischen Nutzen würde es dieses Entgegenkommen wohl nicht geben.
Als Ergänzung zur täglichen Zahnpflege trägt die PZR dazu bei, Erkrankungen vorzubeugen. “Karies und nicht behandelte Parodontitis sind die häufigsten Ursachen des Zahnverlustes bei Erwachsenen. Die gründliche und professionelle Reinigung der Zähne in der Zahnarztarztpraxis kann dabei helfen, die Zähne bis ins hohe Alter zu erhalten”, so die Einschätzung des Kammerpräsidenten.
Neben der Prophylaxe für Zähne und Mundraum dient die PZR auch der allgemeinen Gesundheitsvorsorge: Durch die Reinigung werden Bakterien entfernt, die dann keinen Schaden mehr im Körper anrichten können. Auch bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes ist eine gute Mundhygiene Pflicht. Die LZÄKB empfiehlt, jährlich oder halbjährlich eine Professionelle Zahnreinigung durchführen zu lassen.
Ablauf einer Professionellen Zahnreinigung:
Zunächst untersucht der Zahnarzt die Mundhöhle und das Zahnsystem gründlich. Mit Hilfe von verschiedenen Instrumenten und Geräten werden Belege von der Zahnoberfläche, der zu erreichenden Zahnwurzeloberfläche sowie in den Zahnzwischenräumen schonend entfernt. Die anschließende Politur mit einer fluoridhaltigen Paste gleicht raue Stellen aus und versiegelt die Zähne.
Zu einer PZR gehören außerdem Tipps für die tägliche Mundhygiene daheim, um Erkrankungen vorzubeugen.
Quelle & Foto: Landeszahnärztekammer Brandenburg