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NIEDERLAUSITZ aktuell

Wirtschaftlichkeit des BER darf nicht zur Disposition stehen

9:02 Uhr | 21. Februar 2013
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Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

Zum Beschluss der brandenburgischen Koalitionspartner SPD und Die Linke, die Belange des Volksbegehrens zum erweiterten Nachtflugverbot am BER aufzugreifen, erklärt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Cottbus:
Eine Einschränkung der höchstrichterlich festgestellten Nutzung der Tagesrandzeiten ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht akzeptabel. Bei allem Verständnis für die Belange der Flughafenanrainer darf die Leistungsfähigkeit des neuen Flughafens nicht zur Disposition gestellt werden.
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig zur Nutzung der Randzeiten vom 13. Oktober 2011 stellt bereits einen fairen Kompromiss zwischen den Anliegen von Anwohnern, Flughafen BER und Airlines dar.
Alle politischen Entscheidungen zum BER müssen das wirtschaftliche Gesamtinteresse des Landes im Auge behalten. Der Standort Berlin-Brandenburg benötigt einen international konkurrenzfähigen Großflughafen.
Schon der jetzt gültige Kompromiss mit Beschränkungen der Nachtflugzeiten – gegenüber dem gegenwärtigen 24-Stunden-Betrieb in Schönefeld – wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Flughafens BER auf eine harte Probe stellen.
„Grundsätzlich begrüßt die Wirtschaft allerdings die Bemühungen der Landesregierung Brandenburgs und der sie tragenden Koalitionsparteien, die Interessen zwischen den wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines funktionierenden Flughafens BER und den von Fluglärm betroffenen Anwohnern auszugleichen“, so Dr. Wolfgang Krüger, Hauptgeschäftsführer der IHK Cottbus.
Daher sollten im künftigen Vollzug des Flugbetriebes alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden, die zu einer Minimierung der Lärmbelastung führen.
Dazu zählen unter anderem:
· Wechselnde Nutzung der Nord- und Südbahn für Starts und Landungen in den Tagesrandzeiten
· Umfassende Schallschutzmaßnahmen in den Anwohnergebieten alter und neuer Flugrouten
Das setzt die Bereitstellung umfänglicher Finanzmittel seitens der Flughafengesellschafter Brandenburg, Berlin und Bund für alle gerichtlich bestätigten Schallschutzmaßnahmen voraus, ungeachtet der bereits angespannten BER-Finanzierungssituation.
Darüber hinaus fordert die Wirtschaft, das Management des Schallschutzprogrammes schnellstmöglich auszuschreiben und an ein erfahrenes externes Projektbüro zu vergeben. So kann für das Programm Akzeptanz erlangt und das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen werden.

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Am 27. und 28. Juni 2025 feiert ISAHR Bauen & Immobilien große Eröffnung in der Spremberger Straße 1 in Cottbus – mit Programm für Groß und Klein, spannenden Vorträgen, aktuellen ...Bauprojekten und persönlicher Beratung.
🎨 Kinder können beim Malwettbewerb mitmachen, 🧠 Erwachsene bei den Experten-Talks dabei sein.

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Cottbus | Premiere für "Decarbon Days" am Hangar 1 vom 26. bis 28. Juni
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Erntestart für Spreewälder Gurken | Knösels Gemüse in Kasel-Golzig über Situation & Erwartung
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