Cottbusser Unternehmen müssen 2019 eventuell tiefer in die Tasche greifen. Zum Jahreswechsel zieht der Industriestrompreis aufgrund des Netzaufbaus und des Ausbaus von Ökostrom erstmals seit zwei Jahren wieder an. Die Folge: Viele Versorger erhöhen die Abschläge. Der deutsche Energiepreis gehört zu den höchsten der Welt. Im europäischen Vergleich kostet der Industriestrom mit rund 9,72 Cent/kWh 15 Prozent mehr als in anderen EU-Ländern. Experten erwarten für 2019 einen Preisanstieg von 9 bis 14 Prozent. Was können Cottbuser Betriebe tun, um die Stromrechnung zu senken? Eine Möglichkeit ist der Wechsel zu einem anderen Netzbetreiber. Zudem ist es sinnvoll, die Energiekosten mit Effizienz- und Einsparmaßnahmen zu reduzieren.
Preiserhöhung hat negative Auswirkungen für die Wirtschaft
Mit einem Anteil von rund 70 Prozent stellt die gewerbliche Wirtschaft den größten Stromabnehmer in Deutschland dar. Davon entfallen etwa 42 Prozent auf die Industrie. Große Mengen an Energie werden für Industrieprozesse, Dienstleistungen, die Produktherstellung oder den Betrieb eines Rechenzentrums benötigt. Wenn sich die Kosten für Strom erhöhen, fehlt den Unternehmen Geld an anderer Stelle.
Die Stadtwerke Cottbus haben zwar keine Preiserhöhungen im Privatsektor angekündigt, doch für Kunden, die Industriestrom beziehen, gibt es kein solches Versprechen. Regionale Betriebe sollten sich deshalb auf steigende Stromkosten einstellen. Das kann negative Auswirkungen haben. Schon jetzt haben, was die Versorgungssicherheit betrifft, zwei von drei Firmen finanzielle Probleme. Wie enorm die Kosten in den vergangenen Jahren gestiegen sind, geht aus dem Faktenpapier der Industrie- und Handelskammer hervor. In diesem ist vermerkt, dass der durchschnittliche Industriestrompreis von 0,19 Cent/kWh im Jahr 1998 auf aktuell 14,02 Cent/kWh angestiegen ist.
Anbieterwechsel ist eine Lösung
Cottbuser Betriebe können die Stromkosten senken, wenn sie einen Anbieterwechsel durchführen und sich an einen anderen Versorger wenden, der einen maßgeschneiderten Tarif offeriert. Durchgeführt wird dies mithilfe einer Ausschreibung für Industriestrom oder einem entsprechenden Vergleich im Internet. Dort lassen sich verschiedene Angebote bequem herausfiltern. Wichtig dafür ist es, die Verbrauchsdaten aus dem Vorjahr parat zu haben.
Generell empfiehlt es sich, den Strom direkt von einem Großhändler zu beziehen, um so Zusatzgebühren einzusparen. Industriestrom ist an Mindestabnahmemengen pro Jahr gebunden. Lieferanten legen diese selbst fest. Einige Energieversorger vereinbaren aber mit Unternehmen einen günstigeren Tarif, wenn dieses mehr als 50.000 kwH pro Jahr verbraucht. Bevor es zum Vertragabschluss kommt, ist auch das Kleingedruckte zu berücksichtigen. Nicht immer sind die Konditionen so fair, wie es auf den ersten Blick erscheint. Unter anderem sollten sich Industriekunden nicht von Tarifen, die mit einer Prämie vergeben werden, blenden lassen, sondern einen Strompreisvergleich ohne Bonus durchführen. Denn die Prämie ist in der Regel nichts weiter als ein Werbezweck für die Kundenbindung. Zudem ist diese oft mit Auflagen verbunden, die Gewerbekunden erfüllen müssen.
Weitere Energiesparmöglichkeiten für Unternehmen
Nicht nur durch einen Anbieterwechsel lässt sich Strom sparen. Unternehmen, die einen hohen Energieverbrauch haben, können ebenso bei Steuern, Abgaben und Netzentgelten Kosten reduzieren. Der Staat hat für bestimmte Betriebe Ausnahmeregelungen erstellt. Diese profitieren von reduzierten Gebühren, andere sind komplett von bestimmten Abgaben befreit.
Laut Stromsteuergesetz, §9a und 9b, sind bestimmte Firmen und Industriebetriebe von der Stromsteuer befreit oder erhalten eine Vergünstigung, wenn sie in der Glas-, Keramik-, Zement-, Kalk-, Baustoff-, Düngemittel-, Metall verarbeitenden Branche tätig sind, es sich um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft, der Teichwirtschaft oder um Behindertenwerkstätten handelt. Ebenso profitieren das produzierende Gewerbe sowie Schienenbahnen von Vergünstigungen: Sie zahlen grundsätzlich einen reduzierten Steuersatz.
Durch die besondere Ausgleichsreglung erhalten energieintensive Betriebe bestimmter Branchen einen Rabatt bei der EEG-Umlage. Das ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Unternehmen können unter bestimmten Voraussetzungen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle einen Antrag stellen. Wichtig ist, dass der Stromverbrauch des Betriebs jährlich mehr als eine Gigawattstunde beträgt und eine Zertifizierung des Energie- oder Umweltmanagementsystems vorhanden ist. Ebenso müssen die entsprechenden Firmen eine bestimmte Stromkostenintensität nachweisen.
Betriebe, die eigenen Strom produzieren, sind von staatlich verursachten Belastungen und Netzentgelten freigestellt. In einigen Fällen müssen sie bei der Eigenproduktion einen Teil der EEG-Umlage bezahlen. Trotzdem steht ihnen so der Strom zu vergleichsweise geringen Kosten zur Verfügung. Die Betriebe können sich damit gut gegen steigende Enegiepreise wappnen. Durch Eigenerzeugung lassen sich zudem Lastspitzen glätten. Wenn Firmen auch an anderer Stelle über Einspar- und Effizienzmaßnahmen nachdenken, lassen sich weitere Stromkosten reduzieren. Hier bieten sich Energiemanagementsysteme oder ein Energieaudit an.
Pixabay © SD-Pictures (CC0 Creative Commons)
Pixabay © analogicus (CC0 Creative Commons)
Pixabay © kalhh (CC0 Creative Commons)