Nach dem Ausbruch der Geflügelpest am 5. November 2014 in einem Putenmastbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald, Seuchenausbrüchen in den Niederlanden und Großbritannien sind zwischenzeitlich weitere Seuchenausbrüche durch das hochpathogene aviäre Influenza-A-Virus (HPAI) des Subtyps H5N8 aus Niedersachsen und Italien gemeldet worden.
Die jüngsten Ausbrüche zeigen deutlich, dass die Gefahr noch nicht vorüber ist.
Verbraucherschutzminister Dr. Helmuth Markov mahnt deshalb:
„Nach wie vor sind alle Geflügelhalter aufgefordert, zur Minimierung des Risikos eines Erregereintrags in Nutzgeflügelhaltungen sicherzustellen, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln vermieden wird. Insbesondere ist die durch die Veterinärbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte in Risikogebieten angeordnete Stallpflicht strikt einzuhalten.
Bei Anzeichen von Erkrankungen oder Auftreten von erhöhten Tierverlusten in Hausgeflügelbeständen ist unverzüglich der Amtstierarzt hinzuzuziehen.“
Quelle: Ministerium der Justiz