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NIEDERLAUSITZ aktuell

Laborergebnisse zu Pferdefleisch: Vier negativ, vier positiv getestet

13:54 Uhr | 22. Februar 2013
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Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
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Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Im Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) liegen jetzt die Ergebnisse für weitere 8 Proben von Produkten vor, die in Verdacht stehen, nicht ordnungsgemäß deklariert zu sein. Bei vier Proben waren die Ergebnisse negativ, d.h. in diesen Proben wurde keine Pferdefleisch-DNA gefunden. In vier Proben aber wurde Pferdefleisch nachgewiesen.
Bei den positiv auf Pferdefleisch getesteten Proben handelt sich um zwei Proben von Produkten der Firma Dreistern Konserven GmbH & Co KG in Neuruppin (Rindergulasch mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 14.12.15 und 11.02.16). Das Unternehmen hat die komplett noch im Lager vorhandene Ware der ersten Charge gesperrt und von der zweiten Charge Rindergulasch die Ware bei den 6 belieferten Kunden bereits zurückgerufen. Die Produktion von Rindergulasch wurde vorsorglich unterbrochen, bis geklärt ist, wo und wie die Verunreinigung mit Pferdefleisch erfolgte.
Weitere zwei positiv getestete Proben beziehen sich auf Lasagne Bolognese der Fa. Eismann aus einem Zentrallager in Wildau. Das Unternehmen hat bereits alle betroffenen Produkte vom Verbraucher zurückgerufen. Insgesamt sieben Lager in Brandenburg wurden möglicherweise mit Fertigprodukten mit nicht deklariertem Pferdefleisch beliefert.
„Die vorliegenden Testergebnisse bestätigen die Ergebnisse der Eigenkontrollen der Unternehmen. Das unterstreicht die Bedeutung der eigenen Qualitätssicherungssysteme. Die Eigenverantwortung der Unternehmen hat oberste Priorität im Kampf gegen Verbrauchertäuschung“, erklärte Brandenburgs Verbraucherschutzministerin Anita Tack.
Der Schwerpunkt der Beprobung erfolgte risikoorientiert. Das bedeutet, es wurden solche Waren beprobt, für die es Hinweise gab, dass sie möglicherweise nicht deklariertes Pferdefleisch enthalten. Nach wie vor werden europaweit Transportwege und Warenlieferungen von möglicherweise mit Pferdefleisch versetzten Produkten verfolgt.
Die betroffenen Unternehmen haben vorsorglich und freiwillig ihre Waren zurückgerufen, Auslieferungsstopps verhängt und die Waren sichergestellt. Zahlreiche Unternehmen haben auf ihren Internetseiten für die betroffenen Produkte die entsprechenden Kundeninformationen veröffentlicht.
Wer als Verbraucher wissen will, ob in seiner Kühltruhe oder im Kühlschrank möglicherweise falsch gekennzeichnete Produkte mit Pferdefleisch lagern, findet unter der Internetseite www.pferdefleisch-rueckrufe.de die gebündelten Informationen der Bundesländer. Auf der regelmäßig aktualisierten Webseite finden Verbraucher eine Übersicht der von Herstellern und Handelsunternehmen zurückgerufenen Produkte.
Ergänzend zu den Internetseiten der Hersteller und der Länderbehörden können sich Verbraucher auch an den Verbraucherlotsen des Bundesverbraucherministeriums wenden. Der Verbraucherlotse ist telefonisch unter der Telefonnummer 0228 – 24 25 26 27 (Montag bis Freitag, 8:00 bis 18:00 Uhr) oder per E-Mail unter info[at]verbraucherlotse.de erreichbar.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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