“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB
“Der Ankündigung der rot-roten Landesregierung, das Volksbegehren für ein Nachtflugverbot am neuen Flughafen BER anzunehmen und ein Nachtflugverbot durchzusetzen, müssen jetzt Taten folgen. Wenn die rot-rote Landesregierung sich und ihre Ankündigung ernst meint, muss das Infrastrukturministerium als Genehmigungsbehörde von selbst tätig werden und ein Nachtflugverbot anordnen”, erklärt Wolfgang Nešković, unabhängiger Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Cottbus-Spree/Neiße und Richter am Bundesgerichtshof a. D. zur Kehrtwende der rot-roten Landesregierung Brandenburg in der Diskussion um ein Nachtflugverbot am Flughafen BER.
Nešković weiter: “In der geltenden Genehmigung für den Flughafen ist ein Vorbehalt nachträglicher Anordnungen enthalten. Dieser umfasst `insbesondere (.) Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm (.) dienen´. Von dieser Möglichkeit muss jetzt Gebrauch gemacht werden und die flugbetrieblichen Regelungen der Genehmigung entsprechend angepasst werden. Nur so wird die erforderliche Klarheit geschaffen, dass es am Flughafen BER keine Flüge in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr geben wird.
Alles andere sind durchschaubare Ablenkungsmanöver. Ein Nachtflugverbot wird über Verhandlungen mit den beiden anderen Flughafen-Gesellschaftern Berlin und dem Bund nicht zu erreichen sein. Entsprechende Verhandlungsankündigungen sind schon jetzt zum Scheitern verurteilt. Sie sollen offenkundig dazu dienen, die Verantwortung für die Nichtumsetzung eines konsequenten Nachtflugverbots auf andere abschieben zu können. Das altbekannte `Schwarze-Peter Spiel´ wird der rot-roten Landesregierung verlorene Glaubwürdigkeit allerdings nicht zurückbringen können. “
Zum Hintergrund:
Änderung und Neufassung der Genehmigung des Verkehrsflughafens Berlin-Schönfeld, zukünftig Verkehrsflughafen Berlin-Brandenburg
XI Flugbetriebliche Regelungen
Ab Inbetriebnahme der planfestgestellten neuen Südbahn unterliegt der Flugbetrieb folgenden Einschränkungen:
1. In der Zeit zwischen 23:30 und 05:30 Uhr Ortszeit dürfen keine Luftfahrzeuge starten oder landen.
(.)
XIII Vorbehalt nachträglicher Anordnungen
Die Anordnung nachträglicher Beschränkungen der Genehmigung für den Betrieb sowie die Änderung oder Ergänzung der Auflagen oder die Festlegung weiterer Auflagen, etwa zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Erhaltung und Verbesserung der flugbetrieblichen Sicherheit, bleiben vorbehalten. Dies gilt insbesondere auch für Anordnungen, die dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sowie dem Immissionsschutz dienen.
Quelle: Büro Wolfgang Neskovic, MdB