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NIEDERLAUSITZ aktuell

Tack: Investitionspauschale gewährt flexiblen Einsatz von Fördermitteln

8:13 Uhr | 21. Februar 2013
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Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Die künftige Krankenhausförderung war gestern Thema auf einer Informationsveranstaltung der Landeskrankenhausgesellschaft. Mit der zu Beginn dieses Jahres eingeführten Investitionspauschale beschreiten wir in Brandenburg einen neuen Weg, der die Voraussetzungen für ein flexibles, transparentes, einfacheres sowie ein weitgehend gerechtes und planbares System in der Krankenhausförderung ebnet“, sagte Gesundheitsministerin Anita Tack zur Eröffnung.
Mit der Neuregelung können Krankenhäuser wie auch Schulen für Gesundheitsberufe im Rahmen ihres Versorgungsauftrages über ihre Investitionen frei entscheiden – ob beispielsweise die Finanzmittel der Investitionspauschale für die Herstellungskosten bedarfsnotwendiger Baumaßnahmen oder für die Beschaffung medizintechnischer Geräte herangezogen werden.
Die Krankenhäuser im Land Brandenburg wurden und werden laut Tack verlässlich gefördert. Sie verwies auf den vom Landtag verabschiedeten Entschließungsantrag zum Krankenhausentwicklungsgesetz, der die Investitionsförderung der Krankenhäuser als prioritäre Aufgabe des Landes festschreibt und somit Planungssicherheit schafft.
Als Investitionspauschale stehen 2013 und 2014 jeweils 60 Millionen Euro zur Verfügung. Hinzu kommen die in den Vorjahren eingegangenen Verpflichtungsermächtigungen, so dass die Finanzausstattung für die Krankenhausförderung in den Jahren 2013 mit rund 115 Millionen Euro und 2014 mit rund 105 Millionen Euro dem Niveau der Vorjahre entspricht. „Das ist beileibe keine Selbstverständlichkeit in Zeiten der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte“, so Tack. Sie erinnerte in diesem Zusammenhang an die verfassungsrechtliche Schuldenregelung (Schuldenbremse), die auch dem Land Brandenburg seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits erteilt.
Die Finanzmittel der für Krankenhäuser bestimmten Investitionspauschale werden im Umfang von 20 Prozent nach den Ausgleichskriterien des förderhistorischen Ansatzes und im Umfang von 80 Prozent nach klinikspezifischen Erlös- und Leistungsdaten bemessen. Diese beiden Blöcke verknüpfen das förderhistorische Geschehen der einzelnen Krankenhäuser mit dem aktuellen klinikspezifischen Leistungsgeschehen und sind damit die tragenden Säulen für eine gerechte Verteilung der Finanzmittel. Tack verweist auf das geschlossene Finanzierungssystem, in dem eine wechselseitige Abhängigkeit der einzelnen Krankenhäuser voneinander besteht. Zudem gestalte sich das künftige Förderverfahren wesentlich einfacher, weil das Krankenhaus mit den testierten Erlös- und Leistungsdaten als integralem Bestandteil des Antrages die für die Bemessung des Leistungsanspruchs notwendige Grundlage schafft. Zeitlich aufwändige und arbeitsintensive Antrags- und Prüfverfahren wie für Maßnahmen der Einzelförderung erforderlich, gehörten damit der Vergangenheit an.
Die Ministerin dankte der Arbeitsgruppe „Investitionspauschale“, der Vertreterinnen und Vertreter der Landeskrankenhausgesellschaft Brandenburg, der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg sowie der Fachabteilung Gesundheit angehörten. „Dieser Arbeitsgruppe ist es in sehr konstruktiver Weise gelungen, die entscheidenden Impulse für die Einführung der Investitionspauschale zum 1. Januar 2013 zu setzen. Damit beschreiten wir Neuland in der deutschen Förderlandschaft“, sagte Tack. Sie kündigte an, die Investitionspauschale als lernendes Finanzierungssystem im Rahmen der Krankenhausförderung zu begreifen und die Auswirkungen auf die Bemessung der krankenhausspezifischen Leistungsansprüche zu beobachten, zu analysieren und soweit notwendig, durch Änderung der Rechtsverordnung anzupassen.
Quelle: Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

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