Oberverwaltungsgericht weist Beschwerde der Stadt zurück
Forst kämpft weiter um ein Alkoholverbot in der Stadt, bisher allerdings ohne Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat eine Beschwerde der Stadt gegen die Entscheidung des Cottbuser Verwaltungsgerichts abgewiesen. Die Cottbuser Richter hatten das Alkoholverbot für bestimmte Straßenzüge für rechtswidrig erklärt und damit auch dem Landkreis Spree-Neiße den Rücken gestärkt. Der Kreis hatte von der Stadt gefordert, das 2015 beschlossene Verbot aufzuheben, weil konkrete Hinweise auf eine Gefahr durch übermäßigen Alkoholkonsum in den Bereichen fehlen. Dagegen war die Stadt per Eilantrag vor das Cottbuser Gericht gezogen und gescheitert. Die jetzige Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bezieht sich auf den Eilantrag. Das Hauptverfahren, in dem die Stadt gegen den Kreis klagt, steht noch aus.