Generell gibt es verschiedene Wechselmöglichkeiten: wer über ein ausreichend hohes Einkommen verfügt, kann von der gesetzlichen Krankenkasse zur privaten Krankenversicherung wechseln. Auch innerhalb der privaten Krankenversicherungen gibt es Wechselmöglichkeiten. Je nachdem, was gewünscht ist, werden andere Anforderungen an den Versicherungsnehmer gestellt.
Der Wechsel von der gesetzlichen Krankenversicherung zur privaten Krankenversicherung
Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einer privaten Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn im Jahr 2018 ein Bruttogehalt in Höhe von mindestens 59.400 € bezogen wird. Dies ist die Versicherungspflichtgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung. Selbstständige, Freiberufler und Beamte können jedoch jederzeit in eine private Krankenversicherung wechseln.
Der Wechsel lohnt sich dann, wenn der Versicherungsnehmer jung ist und keine Kinder hat. Jeder, der die Einkommensgrenze überschreitet, kann von der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln und dadurch einen ganzen Batzen Geld sparen. Jedoch ist es auch so, dass sich die Lebenssituation schnell ändern kann und zum Beispiel dann doch Kinder kommen. Der Preisvorteil der privaten Krankenversicherung kann sich in diesem Fall schnell von einem Vorteil zum Nachteil umkehren, denn als Alleinverdiener mit Kindern ist ein recht hoher Beitrag erforderlich. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind bei privaten Krankenversicherungen Kinder nicht grundsätzlich kostenlos mitversichert.
Der Wechsel innerhalb einer privaten Krankenversicherung
Wer innerhalb einer privaten Krankenversicherung wechselt, der macht dies in der Regel deshalb, weil der Beitrag erhöht wurde. Bei einem Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft sind vertraglich geregelte Kündigungsfristen einzuhalten. Bevor gewechselt wird, sollte sich der Versicherungsnehmer bewusst machen, dass er inzwischen ein höheres Eintrittsalter erreicht hat als beim Abschluss der bestehenden Krankenversicherung. Je älter man ist, desto höher fallen auch die Beiträge aus. Daher ist es in der Regel so, dass beim Wechsel zu einer anderen Versicherung höhere monatliche Beiträge anfallen.
Außerdem muss mit einer erneuten Gesundheitsprüfung gerechnet werden. Sind Krankheiten in der Zwischenzeit aufgetreten, kann es sein, dass die neue Versicherung hierfür einen Aufschlag verlangt. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass die bereits gebildeten Altersrückstellungen verfallen. Daher lohnt es sich in der Regel eher, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft einen Tarifwechsel vorzunehmen oder aber eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren.
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