BAB 13 bei Lübbenau: Polizeibeamte stoppten am Dienstag um 22:30 Uhr einen PKW KIA auf der A 13 nahe der Anschlussstelle Lübbenau, dessen Fahrer offensichtlich unter erheblichem Alkoholeinfluss unterwegs gewesen war. Ein Atemalkoholtest bei dem 41-jährigen Mann lag mit einem Messwert von 1,8 Promille deutlich im Bereich einer Verkehrsstraftat. Zur Sicherung gerichtsverwertbarer Beweise wurde eine Blutprobe im Krankenhaus veranlasst. Der Führerschein des Mannes wurde sichergestellt.
Vetschau: Unbekannte Täter drangen in den letzten zwei Wochen gewaltsam in einen Geräteschuppen in der Straße der Jugend ein und entwendeten nach ersten Ermittlungen diverse Gerätschaften sowie ein Fahrrad. Die Schadenshöhe beträgt etwa 2.500 Euro.
Schipkau: Am Dienstag gegen 22:00 Uhr kam es auf der L 55 bei Schipkau zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Krankenwagen und einem Wildschwein. Das Tier verendete an der Unfallstelle. Am Auto entstand ein ungefährer Sachschaden von 1.500 Euro.
Vetschau: Ein PKW RENAULT sowie ein Reh kollidierten am Mittwoch gegen 00:20 Uhr auf der L 525 zwischen Vetschau und Lobensdorf miteinander. Das Tier flüchtete unerkannt von der Unfallstelle und hinterließ einen Sachschaden von etwa 1.000 Euro.
Lübbenau: In der Nacht zum Mittwoch wurden aus einem Gemeinschaftskeller bzw. aus Mieterkellern eines Mehrfamilienhauses in der Straße der Jugend mindestens drei Fahrräder gestohlen. Die konkrete Schadenshöhe ist nicht bekannt.
Großräschen: Bereits am 28.03.2016 sägten Unbekannte den Balken einer Doppelschaukel des öffentlichen Spielplatzes an der Chransdorfer Straße durch. Weiterhin wurde ein Balancierbalken beschädigt und die Wippe mit blauer Farbe angesprüht. Die Zerstörung und die Sachbeschädigungen wurden am Dienstag bei der Polizei angezeigt. Die Schadenshöhe beträgt etwa 6.000 Euro.
Lübbenau: Unbekannte Diebe entwendeten am Montagabend gegen 19:30 Uhr auf dem Parkplatz eines Verbrauchermarktes an der Otto-Grotewohl-Straße die Handgelenktasche eines 61-Jährigen aus seinem Einkaufswagen. Der Mann hatte den Wagen nur für einen Wimpernschlag aus den Augen gelassen. In der Tasche befanden sich persönliche Dokumente. Die Schadenshöhe beträgt etwa 150 Euro.
In diesem Zusammenhang gibt die Polizei nochmals folgende Hinweise:
Geldbörsen und Handtaschen gehören nie in den Einkaufswagen! Bewahren Sie Geldbörsen nach Möglichkeit in verschließbaren Innentaschen Ihrer Bekleidung auf! Achten Sie darauf, dass Taschen/ Handtaschen immer geschlossen sind, damit Täter nicht ungehindert an Ihre Geldbörse heran können! Vermeiden Sie Gedränge! Seien Sie misstrauisch, wenn Sie angerempelt werden oder Ihre Kleidung, scheinbar unbeabsichtigt, beschmutzt wurde! Nehmen Sie grundsätzlich nur so viel Bargeld mit, wie Sie voraussichtlich für Ihren Einkauf benötigen.
Quelle: Polizeidirektion Süd