Vertreter der Fraktionen der Finsterwalder Stadtverordnetenversammlung haben sich am 14. April in einer Beratung über die weitere Verfahrensweise in der Sache Bürgerbegehren Stadthalle und Klage gegen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung verständigt. Es besteht Einigkeit darin, den Gesprächsfaden mit den Initiatoren des Bürgerbegehrens und Klägerinnen wieder aufzunehmen. Als nächster Schritt wurde ein Gespräch zwischen dem Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung Andreas Holfeld, seiner Stellvertreterin Karin Horst, Bürgermeister Jörg Gampe und den Klägerinnen Hannelore Elmer und Christina Eisenberg verabredet. Darin soll es um Möglichkeiten der Annäherung gehen.
Hintergrund ist ein von der SPD-Fraktion der Finsterwalder Stadtverordnetenversammlung initiiertes Bürgerbegehren gegen die Stadthalle, das von der Stadtverordnetenversammlung am 25. März 2015 mehrheitlich für unzulässig erklärt wurde. Daraufhin haben Hannelore Elmer von der SPD-Fraktion und die SPD-Ortsverbandsvorsitzende Christina Eisenberg beim Verwaltungsgericht Cottbus Klage gegen diesen Beschluss eingereicht. Die Klage ist seit einem Jahr anhängig. Es ist nicht zu erwarten, dass es in Kürze zu einer Verhandlung kommt. In einem Gespräch zwischen der Verkehrsministerin Kathrin Schneider und Bürgermeister Jörg Gampe hatte die Ministerin am 16. März dieses Jahres weitere Unterstützung des Landes Brandenburg für das Projekt Stadthalle für Finsterwalde zugesichert. Das war für die Fraktionen Anlass für ein erneutes Gesprächsangebot an die Klägerinnen, um das Thema Stadthalle für Finsterwalde weiter behandeln zu können.
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Quelle: Stadtverwaltung Finsterwalde