Im Landkreis Elbe-Elster findet zurzeit eine Ermittlung der tatsächlichen Kaltmiete sowie der Betriebs- und Heizkosten statt. Nur so lassen sich die Unterkunfts- und Heizkosten realistisch festlegen, die bei Beziehern von Sozialleistungen übernommen werden. Da es bei dieser Ermittlung nicht nur auf die Unterkunftskosten ankommt, die bei Beziehern von Sozialleistungen entstehen, sondern auf den gesamten Wohnungsmarkt, bittet das Sozialamt des Landkreises um die Unterstützung der privaten Wohnungsvermieter. Jede Angabe zählt dabei!
„Die Mitarbeit hilft letztendlich nicht nur den Behörden, sondern auch den Vermietern. Denn bei Arbeitslosigkeit werden von den Ämtern nur solche Kosten anerkannt, die der Höhe nach als angemessen festgelegt wurden“, sagt Marina Beyer, Leiterin des Sozialamtes. Entsprechen diese nicht den Kosten auf dem realen Wohnungsmarkt, geraten Mieter schnell in Rückstand bei der Miete, es entstehen Schulden. Die Mieter sind nicht in der Lage, die nicht vom Jobcenter oder dem Sozialamt übernommenen Kosten aus eigener Tasche zu zahlen. Letztendlich bleibt der Vermieter auf diesen Fehlbeträgen sitzen oder muss sich seine Forderung einklagen. Deshalb ist es wichtig, dass sich viele Vermieter an dieser Erhebung beteiligen. Ein entsprechendes Formblatt für die Mitwirkung ist auf den Internetseiten des Landkreises (www.lkee.de) abrufbar: Startseite > Service-Verwaltung > Kreisverwaltung > Sozialamt > Weiterer Service des Sozialamtes > Vordruck zur Abfrage der Kosten der Unterkunft und Heizung von Vermietern.
Rückfragen können unter der Telefonnummer 03535-46-3144 beim Sozialamt des Landkreises erfolgen.
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