Am Montag wurde der insgesamt achte Fahrkartenautomat von Cottbusverkehr innerhalb der letzten drei Jahre mit Pyrotechnik gesprengt. Jedes Mal war es ein Totalschaden mit einer Schadensumme von bis zu 35.000 Euro. “Wir sind zwar versichert, aber müssen pro Automat einen Eigenanteil tragen, die Häufigkeit trägt auch nicht gerade zum Vertrauen der Versicherung bei.” sagt Christin Heldt, Pressesprecherin von Cottbusverkehr. Der ein oder andere kennt die Problematik von Fahrradversicherungen.
2014 bis 2015 hatte Cottbusverkehr alle 28 Automaten erneuert, seitdem sind acht zerstört worden und ein Gesamtschaden von schätzungsweise bis zu 300.000 Euro entstanden, da an den Haltestellen auch Scheiben zu Bruch gingen oder die Haltestellen zusätzlich beschädigt wurden. 2015 waren es vier, 2016 einer und 2017 bisher drei, jeweils bereits zweimal waren die Endhaltestellen in Sandow und Sachsendorf betroffen (siehe Bildergalerie) “Die Zerstörungen sind unabhängig von Silvester oder den ersten Januarwochen geschehen und in keinem Fall konnte die Bargeldkassette entwendet werden, da sie zusätzlich gesichert sind. Einen neuen Automaten zu bestellen ist wiederum nicht so einfach wie neue Batterien zu kaufen. Wir hängen uns immer an Großbestellungen ran, da wir weder Automaten auf Vorrat hier lagern wollen und die Hersteller auch nicht wegen einem Automaten produzieren.” Das kann dann bis zu einem halben Jahr oder Jahr dauern, bis ein Automat ersetzt ist.
Ersatzlos gestrichen werden die Automaten laut Cottbusverkehr dennoch nicht. “Die stationären Automaten an den Haltestellen bieten unser gesamtes Produktsortiment, gerade für Touristen und ältere Menschen sind die Automaten außerhalb der Straßenbahnen ein Stück Sicherheit, sich in Ruhe entscheiden zu können,” so Christin Heldt.
Zusätzliche Sicherheit in Form von Videotechnik in den Automaten oder an den Haltestellen wird bei Cottbusverkehr ebenfalls diskutiert. “Die Automaten waren nach den Sprengungen ein Totalschaden, es bleibt zu befürchten, dass auch Videotechnik entsprechend zerstört und Speichermöglichkeiten unbrauchbar wären. Kameras an den Haltestellen müssten einerseits beschafft sowie regelmäßig gewartet werden und andererseits befinden sich die meisten Haltestellen an öffentlichen Plätzen und Straßen, was rechtliche Fragen der Videoüberwachung aufwirft. Wir könnten die Kameras auch so ausrichten, dass nur unsere Automaten zu sehen ist, dann haben wir aber nicht mehr als die Beine und Füße der Täter drauf.”