Ende 2016 bezogen in Berlin (25.455) und Brandenburg (25.878) insgesamt über 51.000 Haushalte Wohngeld. Wie das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg mitteilt, bedeutet das in Berlin einen Anstieg um 41 Prozent und in Brandenburg einen Anstieg um 34 Prozent im Vergleich zum Vorjahr.
Das Wohngeld unterstützt einkommensschwache Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten. Aufgrund der Gesetzesänderung zum Jahresbeginn 2016 wurde das Wohngeld an die Entwicklung der Einkommen und der Warmmieten angepasst, womit mehr Haushalte wohngeldberechtigt sind. Der Anteil der reinen Wohngeldhaushalte, in denen alle Haushaltsmitglieder einen Anspruch auf Wohngeld haben, betrug in beiden Ländern 97 Prozent. Bei 3 Prozent der Haushalte waren nur einzelne Personen des Haushaltes wohngeldberechtigt (wohngeldrechtliche Teilhaushalte).
2016 betrug die Zahl der reinen Wohngeldhaushalte in Berlin insgesamt 24.677. Davon erhielten 99 Prozent Wohngeld in Form eines Mietzuschusses (Wohngeld für Mieterinnen und Mieter), 1 Prozent empfing einen Lastenzuschuss (Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung). In Brandenburg gab es genau 25.000 Haushalte mit reinem Wohngeld. Davon erhielten 91 Prozent einen Mietzuschuss und 9 Prozent bekamen einen Lastenzuschuss für ihr Eigenheim bzw. für ihre Eigentumswohnung.
In beiden Ländern ist der Anteil der Einpersonenhaushalte am größten, er beträgt rund 68 Prozent. Durch die Wohngeldreform 2016 stieg der durchschnittliche monatliche Wohngeldanspruch bei reinen Wohngeldhaushalten in beiden Ländern um 37 EUR. Das ergab einen Durchschnittsbetrag in Berlin von 149 EUR, in Brandenburg von 129 EUR. Unter den reinen Wohngeldhaushalten bildeten Rentnerinnen und Rentner gemeinsam mit Pensionärinnen und Pensionären die größte Gruppe. Hierzu zählten über die Hälfte der Berliner und Brandenburger Haushalte (54 Prozent bzw. 60 Prozent) mit reinem Wohngeld. An zweiter Stelle standen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Beamtinnen und Beamte mit insgesamt rund 27 Prozent in beiden Ländern. Der verbleibende Anteil entfiel auf die Gruppen Studierende/Auszubildende, Selbständige, Arbeitslose und sonstige Berechtigte.
pm/red
Foto: Symbolbild; Dr. Klaus-Uwe Gerhardt, www.pixelio.de