Anträge für Millionenförderung des Landes bei interregionalen Projekten für mehr Weltoffenheit in öffentlichen Einrichtungen ab sofort möglich
Fast 360 Millionen Euro EU-Fördermittel stehen bis 2020 im Programm INTERREG EUROPE zur Verfügung. Ab sofort können bis zum 13. Mai neue Anträge auf Förderung gestellt werden. Mit dem Geld fördert die Europäische Union interregionale Projekte für mehr Weltoffenheit in öffentlichen Einrichtungen. Es werden Vorhaben aus den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Innovation, Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen, kohlendioxidarme Wirtschaft sowie Umwelt- und Ressourceneffizienz unterstützt. Zusätzlich sieht eine Förderrichtlinie des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz sieht bei INTERREG Europe sowie transnationalen INTERREB V B Projekten vor, dass Projektträger eine Förderung für den obligatorischen Eigenmittelanteil erhalten, außerdem will sich das Land Brandenburg auch an den Projektvorbereitungskosten beteiligen.
„Weltoffenheit und ein gelebtes Europa sind gerade heute kein Selbstverständnis und bedürfen unserer besonderen Aufmerksamkeit. Ein gezieltes europaweites Miteinander öffentlicher Institutionen schafft weiter notwendiges Vertrauen in die europäische Idee und hilft dabei Probleme der beteiligten Partner durch europaweite Erfahrungsaustausche zu lösen. Ich habe genau hingehört, als mir Projektträger sagten, wo ihnen der Schuh drückt, wenn es um Beteiligungen geht. Viel zu oft wurden die Projektanlaufkosten zu hoch bewertet, so dass die Projektidee wieder im Schreibtisch verschwand. Mir ist es wichtig, den Projektträgern eine tatsächliche Unterstützung zu ermöglichen: So manche drängende Projektidee kann jetzt endlich angepackt werden, weil es auch Hilfen gibt, die Projekte professionell aufs Gleis zu heben. Zudem bringen wir uns in dieser Förderphase noch mehr in internationale Netzwerke ein. Das ist für mich am Ende besonders wichtig, weil solche Verbindungen nachhaltig und langfristig wirken“, sagte Europaminister Helmuth Markov zur Ausgangssituation für die Förderrichtlinie.
Hintergrund
Im Rahmen des EU-Förderprogramms INTERREG EUROPE, welches öffentlichen und gemeinnützigen Institutionen dienen soll, sich im Europa der Regionen zeitgemäß aufzustellen, unterstützt das Land Brandenburg Projektträger bei ihren Anträgen. Mit einer Förderrichtlinie sollen gezielt Antragsteller zu einer Projektbeteiligung im Rahmen von interregionalen und transnationalen INTERREG-Projekten ermutigt werden. Bislang konnten über eine Ausnahmegenehmigung zur Förderrichtlinie vorab bereits Projektträger in den Genuss einer Landesunterstützung kommen. Unter anderem wird das laufende INTERREG EUROPE Projekt der Fachhochschule Brandenburg mit dem Projekt „Boost EER“ unterstützt. Dieses Projekt widmet sich unter der Federführung eines finnischen Partners der Verbesserung von Rahmenbedingungen für junge und angehende Gründer.
Insgesamt stehen bis zum Jahr 2020 ca. 1,5 Millionen Euro EU-Fördermittel für die Förderrichtlinie zur Verfügung. Um EU-Fördermittel zu erhalten, müssen Antragsteller in Deutschland 15% der Projektkosten selbst tragen. Gefördert werden u.a. Personalkosten, Veranstaltungskosten, Reisekosten, Investitionen.
Nähere Informationen zur Antragsstellung und Ansprechpartner erhalten Sie auf der Internetseite des Ministeriums.
Quelle: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz