Durch die Landesdirektion Leipzig und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg wurde am 28. September 2009 das Raumordnungsverfahren für den Ausbau der B 87 von Leipzig bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg eröffnet. 138 öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg erhielten die Antragsunterlagen.
Das Projekt beinhaltet den Ausbau der Bundesstraße B 87 zwischen der Autobahn A 14 bei Leipzig und der Ortslage Löhsten (Stadt Herzberg) in Brandenburg. Es handelt sich um die Verbindungsachse Leipzig – Eilenburg – Torgau – Herzberg. Sie umfasst variantenabhängig eine Länge von 60 bis 65 Kilometer, wovon rund vier Kilometer im Land Brandenburg liegen.
Vorgesehen ist auf sächsischer Seite der Ausbau der B 87 als Kraftfahrstraße bis Torgau und bereits ab dort auf sächsischem Territorium zweistreifig nach Brandenburg bis Löhsten.
Die Landesdirektion Leipzig ist für den Teil des Untersuchungsgebietes auf dem Hoheitsgebiet von Sachsen, die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg für den Teil auf dem Brandenburger Hoheitsgebiet zuständig. Die Federführung im Verfahren liegt aufgrund des größeren räumlichen Anteils bei der Landesdirektion Leipzig.
Im Raumordnungsverfahren werden die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Nach Abschluss des ROV sind die erforderlichen straßenrechtliche Zulassungsverfahren (Linienbestimmung, Planfeststellung) durch die jeweils zuständigen Straßenbauverwaltungen durchzuführen.
In Brandenburg werden die Verfahrensunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit einen Monat vom 01. Oktober bis zum 02. November 2009 in der Stadtverwaltung Herzberg sowie dem Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kreisentwicklung des Landkreises Elbe-Elster zur Einsichtnahme ausgelegt. Zeitgleich erfolgt die öffentliche Auslegung in den betroffenen sächsischen Kommunen.
Die Verfahrensunterlagen können auch auf der Internetseite der Landesdirektion Leipzig ab dem 01. Oktober 2009 über die Adresse www.ldl.sachsen.de unter Service und Raumordnung eingesehen werden. Die Dauer des Verfahrens hängt ab vom Umfang der Stellungnahmen und kann daher noch nicht konkret benannt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung
Durch die Landesdirektion Leipzig und die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg wurde am 28. September 2009 das Raumordnungsverfahren für den Ausbau der B 87 von Leipzig bis zur Landesgrenze Sachsen/Brandenburg eröffnet. 138 öffentliche Stellen im Freistaat Sachsen und im Land Brandenburg erhielten die Antragsunterlagen.
Das Projekt beinhaltet den Ausbau der Bundesstraße B 87 zwischen der Autobahn A 14 bei Leipzig und der Ortslage Löhsten (Stadt Herzberg) in Brandenburg. Es handelt sich um die Verbindungsachse Leipzig – Eilenburg – Torgau – Herzberg. Sie umfasst variantenabhängig eine Länge von 60 bis 65 Kilometer, wovon rund vier Kilometer im Land Brandenburg liegen.
Vorgesehen ist auf sächsischer Seite der Ausbau der B 87 als Kraftfahrstraße bis Torgau und bereits ab dort auf sächsischem Territorium zweistreifig nach Brandenburg bis Löhsten.
Die Landesdirektion Leipzig ist für den Teil des Untersuchungsgebietes auf dem Hoheitsgebiet von Sachsen, die Gemeinsame Landesplanungsabteilung der Länder Berlin und Brandenburg für den Teil auf dem Brandenburger Hoheitsgebiet zuständig. Die Federführung im Verfahren liegt aufgrund des größeren räumlichen Anteils bei der Landesdirektion Leipzig.
Im Raumordnungsverfahren werden die raumbedeutsamen Auswirkungen der Planung unter überörtlichen Gesichtspunkten geprüft, insbesondere die Übereinstimmung mit den Erfordernissen der Raumordnung und die Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen. Nach Abschluss des ROV sind die erforderlichen straßenrechtliche Zulassungsverfahren (Linienbestimmung, Planfeststellung) durch die jeweils zuständigen Straßenbauverwaltungen durchzuführen.
In Brandenburg werden die Verfahrensunterlagen zur Beteiligung der Öffentlichkeit einen Monat vom 01. Oktober bis zum 02. November 2009 in der Stadtverwaltung Herzberg sowie dem Amt für Kreisentwicklung und Landwirtschaft, Sachgebiet Kreisentwicklung des Landkreises Elbe-Elster zur Einsichtnahme ausgelegt. Zeitgleich erfolgt die öffentliche Auslegung in den betroffenen sächsischen Kommunen.
Die Verfahrensunterlagen können auch auf der Internetseite der Landesdirektion Leipzig ab dem 01. Oktober 2009 über die Adresse www.ldl.sachsen.de unter Service und Raumordnung eingesehen werden. Die Dauer des Verfahrens hängt ab vom Umfang der Stellungnahmen und kann daher noch nicht konkret benannt werden.
Quelle: Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung