Der Antrag des Energiekonzerns LEAG auf Fristverlängerung zur Nachreichung von Umweltprüfunterlagen im Bezug auf den Braunkohletagebau Jänschwalde wurde durch Verwaltungsgericht Cottbus abgelehnt. Das Gericht hatte dem Konzern bis zum 31.08.2019 Zeit gegeben, Flora-Fauna-Habitat-Verträglichkeitsprüfunterlagen für den Betrieb des Braunkohletagebaus vorzulegen und durch das Bergamt prüfen zu lassen. Umweltverbände hatten gegen die Betriebserlaubnis geklagt, da diese nur unzureichend vorlagen und sie durch die Grundwasserabsenkungen im Umfeld des Tagebaus Auswirkungen auf Seen und Moore annahmen. Nun muss die LEAG den Tagebau ab dem 1.September 2019 anhalten.
Die LEAG erklärt dazu: “Dieser (Anm. der Redaktion: Das Anhalten des Tagebaus, bei der LEAG als sogenannter “Sicherheitsbetrieb” bezeichnet) wird laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes Cottbus vom 27.Juni 2019 unvermeidlich, da die vom Gericht geforderte FFH-Verträglichkeitsprüfung aufgrund ihres umfangreichen Untersuchungs- und Prüfungsumfangs nicht bis zum 31. August abgeschlossen werden kann. Zudem hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg die Beschwerde der LEAG gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts, die im Erfolgsfall einen Weiterbetrieb des Tagebaus zur Folge gehabt hätte, inzwischen zurückgewiesen, ebenso wie die Beschwerden der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe (LBGR). Die Zulassung zum Hauptbetriebsplan ist damit ab dem 31. August außer Vollzug gesetzt.”
Auswirkungen auf die Kohleversorgung des Kraftwerks Jänschwalde gibt es zunächst nicht: „Wir haben uns gemäß der erlassenen Anordnung des LBGR, den Tagebau ab dem 31. August in einen zeitweiligen Sicherheitsbetrieb zu überführen, zunächst auf einen Stillstandszeitraum von nicht mehr als 10 bis 12 Wochen eingerichtet. Damit müssen in jedem Fall die Arbeit der Abraumförderbrücke sowie die Kohleförderung unterbrochen werden. Unabhängig vom dadurch eintretenden wirtschaftlichen Schaden ist eine solche Situation den Bergleuten aber nicht unbekannt. Von den geotechnischen und technologischen Voraussetzungen ist sie ungefähr vergleichbar mit einem planmäßigen Stillstand wie etwa bei einer großen Generalinstandsetzungsmaßnahme“, erklärt Uwe Grosser, Bergbau-Vorstand der LEAG. „Die Versorgung des Kraftwerkes Jänschwalde wäre für einen kurzen Zeitraum weiterhin möglich und auch für die Mitarbeiter, die nicht in dem Sicherheitsbetrieb eingebunden sind, werden wir die Auswirkungen bei einem kurzen Stillstand über Arbeitszeitkonten oder Umsetzungen an andere Standorte geringhalten.“
Das Gericht fordert eine Überprüfung der Umweltunterlagen des Tagebaus ab1995 (Anm. der Redaktion: Wir hatten fälschlicherweise geschrieben, dass der Tagebau erst seit 1995 dort betrieben wird). Umweltverbände wie die Grüne Liga werfen dem Bergamt vor, trotz unzureichender Untersuchungen die Betriebspläne genehmigt zu haben, dagegen hatten sie nun mit Hilfe der Deutschen Umwelthilfe (DUH) geklagt.
Die bergbaupolitische Sprecherin der bündnisgrünen Landtagsfraktion Heide Schinowsky: “Das Management der LEAG muss die Schuld in den eigenen Reihen suchen und sich fragen, warum es so lange auf einen fehlerhaften Betriebsplan gesetzt hat. Bereits bei der Prüfung des Tagebauweiterbetriebs ab 2019 hatten die Fachbehörden für Wasser und Naturschutz erhebliche Bedenken gegen die Zulassungsfähigkeit des Hauptbetriebsplans geäußert. Diesen Hinweisen wurde offenbar keine Beachtung geschenkt. Kritik muss sich aber auch das traditionell kohlefreundlich agierende Landesbergamt gefallen lassen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum ein offenbar mangelhafter Betriebsplan trotz entsprechender Hinweise von mitberatenden Fachbehörden durchgewunken konnte.”
Die Details des konkreten Sicherheitsbetriebs müssen durch das Landesbergamt geregelt werden. Dazu gehört unter anderem der Weiterbetrieb der Grubenwasserhebung aus Gründen der Böschungssicherheit. Zudem wurden auf Basis einer Anordnung vom 7. August des LBGR vor allem geotechnische und wasserwirtschaftliche Vorkehrungen für die geologische Standsicherheit des gesamten Grubenbetriebs im Tagebau einschließlich der 30.000 Tonnen schweren Förderbrücke mit angeschlossenen Baggern getroffen.