Strafprozess gegen einen ehemaligen Schulleiter und Lehrer der Archimedes Grundschule Forst (Spree-Neiße), einer Grundschule in freier Trägerschaft, ist gegen Geldauflage in Höhe von 7.000 Euro eingestellt. Der Vorwurf der Anklage lautete Körperverletzung in 20 Fällen. Das Ministrium für Bildung, Jugend und Sport prüft die Entscheidung.
“Die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Auflage ist nicht mit einem Freispruch gleichzusetzen.” teilt das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport mit und prüft und bewertet jetzt die Entscheidung des Gerichts.
“Die bisherigen präventiven Maßnahmen gegenüber dem Träger bleiben bestehen” betont Martina Marx, Pressesprecherin des Ministeriums.
Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hatte gegenüber dem freien Träger – u. a. mit einem Kontaktverbot zwischen der betroffenen Person und den Schülerinnen und Schülern – seinerzeit Maßnahmen ergriffen, um die körperliche und seelische Unversehrtheit der Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.
Hintergrund:
Die Staatsanwaltschaft Cottbus hatte mit Anklage vom 14.5.18, Eingang bei Gericht am 23.5.18, Anklage gegen einen damals 43jährigen Schulleiter einer Grundschule in Forst wegen Körperverletzung in 20 Fällen (Tatzeitraum Sep. 2015 bis März 2017) erhoben. Die Tathandlungen sollen zu Lasten von 7 Schülern begangen worden sein. In der überwiegenden Anzahl soll der Angeklagte den Schülern Schläge an den Hinterkopf verabreicht haben, in Einzelfällen soll es auch zu Tritten und Schlägen in das Gesicht gekommen sein.
Im Nachgang des ersten Hauptverhandlungstages hat die Staatsanwaltschaft Cottbus eine weitere Anklage gegen den Angeklagten eingereicht. Hier werden dem Angeklagten drei weitere Körperverletzungshandlung zu Lasten einer Geschädigten im gleichen Tatzeitraum vorgeworfen. Die Verfahren wurden verbunden.
Das Verfahren wurde nunmehr mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft, der Verteidigerin und des Angeklagten sowie nach Anhörung der Nebenkläger im Beschlusswege gemäß § 153 a Abs. 1 und 2 StPO gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt. Insgesamt hat der Angeklagte einen Gesamtbetrag von 7.000,- € zu zahlen. Dabei entfallen Teilbeträge in Höhe von 300-500 € als Schadenswiedergutmachung an insgesamt acht minderjährige Kinder. Im Übrigen ist eine Zahlung an eine gemeinnützige Einrichtung aus dem Bereich der Opferhilfe zu leisten.
Die Frist zur Zahlung der Geldauflagen beträgt 6 Monate. Wenn der Angeklagte innerhalb der genannten Frist die ihm auferlegten Zahlungen fristgerecht leistet, wird eine endgültige Verfahrenseinstellung erfolgen. Wenn der Angeklagte die Auflagen nicht vollständig erfüllt, würde das Verfahren wieder aufgenommen und fortgesetzt.