Guben: In der Klaus-Herrmann-Straße kam es kurz vor 16:00 Uhr am Montag zu einem Zusammenstoß, an dem ein PKW OPEL und ein 9-jähriges Kind beteiligt waren. Es verletzte sich. Die Eltern wurden umgehend informiert.
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Guben: Polizeibeamte kontrollierten am Montag gegen 17:30 Uhr in der Kirchstraße einen PKW VW und den Fahrer. Der 41-Jährige war mit 1,30 Promille alkoholisiert und ohne Fahrerlaubnis unterwegs. Es folgte eine beweissichernde Blutprobe.
Guben: Im Brandenburgischen Ring musste ein Autofahrer am Dienstagmorgen gegen 07:30 Uhr feststellen, dass ein unbekanntes Fahrzeug seinen in einer Parktasche abgestellten PKW RENAULT beschädigt hatte. Der Schaden wurde auf rund 1.000 Euro geschätzt.
Forst: Im Bereich Euloer Straße/Wiesenweg ereignete sich am Dienstagvormittag gegen 08:15 Uhr ein Vorfahrtunfall. Die beiden PKW blieben mit einem Schaden von rund 3.000 Euro fahrbereit.
Klein Bademeusel: Von einer Baustelle des Radweges auf dem Neißedamm bei Klein Bademeusel haben Unbekannte kurz nach Mitternacht am Dienstag eine Baumaschine gestohlen. Der sogenannte Dumper war mit GPS ausgerüstet. Sein letztes Signal erreichte die Firma bereits jenseits der Grenze. Der Schaden musste mit rund 50.000 Euro beziffert werden.
Guben, Bohsdorf: Auf der B 112 bei Guben kollidierte am Montagabend gegen 19:30 Uhr ein PKW VW mit einem Reh. Dies geschah auch einem RENAULT kurz vor 05:00 Uhr am Dienstag bei Bohsdorf. Ein Tier verendete, das zweite flüchtete. Mit Schäden von rund 2.000 bzw. 1.000 Euro waren beide Autos nicht mehr fahrbereit.
BAB 15 bei Forst: Am Montag wurde zwischen Forst und Bademeusel ein PKW VW kontrolliert, dessen amtliche Kennzeichen nicht zu Autotyp passten, wie eine Datenabfrage ergab. Vielmehr gehörten die Nummernschilder, die am Golf angebracht waren, an einen PKW OPEL. Damit nicht genug, war das Auto nicht haftpflichtversichert, was ein weiteres Ermittlungsverfahren nach sich zog. Der 33-jährige Fahrer aus Polen stand zudem laut einem Drogenvortest unter dem Einfluss von Amphetaminen. Zur Beweissicherung wurde die Blutprobe veranlasst und die Nummernschilder sichergestellt. Was nun folgt, sind Verfahren wegen der Urkundenfälschung, dem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Betäubungsmittelgesetz.
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Foto: NicoLeHe, pixelio.de
pm/red