In der derzeitigen Lage wegen der Corona-Pandemie bieten die Kitas und Horte in Eisenhüttenstadt eine Notbetreuung an. Sie gilt für den Fall, dass beide Elternteile des Kindes oder der Kinder in einem systemrelevanten Beruf arbeiten. Ist das der Fall, können die Kinder und damit die Eltern die Notbetreuung in Anspruch nehmen
Weiter teilte die Stadt Eisenhüttenstadt dazu mit:
Ergänzend dazu hat das Land Brandenburg ab Mitte der 13. Kalenderwoche eine weitere familienentlastende Entscheidung für Eltern getroffen. Im Einzelnen heißt es darin: „Mit der Landesunterstützung geht das Land davon aus, dass ab dem 1. April 2020 von den Eltern, die keine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, landesweit keine Elternbeiträge erhoben werden. Dies schließt die Tagespflege mit ein. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sind bereits schon beitragsbefreit.“
Die Eltern, die aufgrund ihrer individuellen Situation keine Notfallbetreuung in den Kitas und Horten in Anspruch nehmen konnten, werden somit ab dem Monat April von den Kita-Gebühren in Eisenhüttenstadt befreit.
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Red./Presseinfo
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