Die Stadt Eisenhüttenstadt hat entschieden, ihre Veranstaltungen bis vorerst einschließlich Pfingsten 2020 abzusagen. Darunter fallen der „Zukunftstag“ am 26. April 2020, die „Kinder-Musik-Werkstatt“ am 26. Mai 2020, das „AXEL“-Musikfestival – beides auf der Freilichtbühne – und das Kanalfest 2020. Zudem müssen auch die für den 11. April 2020 im Tiergehege geplanten „Bunten Oster-Überraschungen vorerst abgesagt werden. Es ist davon auszugehen, dass weitere Absagen geplanter Veranstaltungen notwendig werden.
Einwohnerversammlung in Schönfließ abgesagt
Die für das erste Quartal am 1. April 2020 geplante Einwohnerversammlung der Stadt Eisenhüttenstadt im Ortsteil Schönfließ fällt wegen der Corona-Lage aus. Wann sie nachgeholt wird, dazu wird zu einem gegebenen Zeitpunkt informiert werden.
Sporthallen und -plätze gesperrt
Seit gestern, den 16.03.2020, sind die Sporthallen und Sportplätze der Stadt Eisenhüttenstadt für die Nutzung, somit auch zu Trainingszwecken, bis auf Widerruf gesperrt.
Kitas und Horte mit jeweiliger Notbetreuung ab Mittwoch
Eisenhüttenstadt hat für ihre Kitas und Horte ab Mittwoch, 18. März 2020, folgende Regelung getroffen: Alle Kitas und Horte werden auf eine Notfallbetreuung umgestellt. Wer unter diese fällt, wird auf der Grundlage der Regelungen zur Notfallbetreuung des Landes Brandenburg entschieden. Danach ist die Notbetreuung für Kinder von Beschäftigten aus folgenden Bereichen vorgesehen:
• im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen, in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe sowie der Versorgung psychisch Erkrankter,
• Aufrechterhaltung der Staats- und Regierungsfunktionen sowie der Bundes-, Landes- und Kommunalverwaltung,
• Polizei, Rettungsdienst, Katstrophenschutz und Feuerwehr sowie die sonstige nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr,
• Rechtspflege,
• Vollzugsbereich einschließlich Justizvollzug, Maßregelvollzug und vergleichbare Bereiche,
• Energie, Abfall, Ab- und Wasserversorgung, Öffentlicher Personennahverkehr, IT und Telekommunikation, Arbeitsverwaltung (Leistungsverwaltung),
• Landwirtschaft, Ernährungswirtschaft, Lebensmitteleinzelhandel und Versorgungswirtschaft,
• in der fortgeführten Kindertagesbetreuung.
Grundvoraussetzung für eine Notbetreuung ist, dass beide Sorgeberechtigten in oben genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Dazu erhalten die Eltern von den Einrichtungen ein Antragsformular, das von den Personensorgeberechtigten ausgefüllt und von den jeweiligen Arbeitgebern bestätigt werden muss. Auf dieser Grundlage wird die Entscheidung zur Notfallbetreuung des Kindes ab kommenden Mittwoch in der Kita oder im Hort getroffen werden.
Die Eltern werden um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten und können sich mit weiteren Fragen zur Notfallbetreuung ihrer Kinder an die Leiter und Leiterinnen der Einrichtungen wenden.