Aus aktuellem Anlass informiert die Stadt Lübbenau/Spreewald alle Garagennutzer darüber, dass einige Garagenkomplexe im Stadtgebiet von der Stromversorgung unterbrochen werden mussten. Dies betrifft vor allem den Garagenkomplex „An der Costar“. Bei der Überprüfung der ortsfesten Anlage in diesem Komplex wurde festgestellt, dass die erforderliche Sicherheit nicht mehr gegeben war und somit Gefahr für Leib und Leben bestand. Die Stadt ist sich darüber bewusst, dass die Nutzer seit vielen Jahre an den Storm gewöhnt waren und sich folglich einen vergleichbaren Zustand zurückwünschen. Eine kurzfristige Umsetzung wird es dazu jedoch nicht geben, auch wenn die Nutzer bereit sind, die Kosten selbst zu tragen. Hierzu muss zunächst entschieden werden, wie die zukünftige technische Lösung aussehen kann (Abrechnung).
Schlechter Zustand und Zahlmoral
Die Stromversorgungsanlagen sind zum Teil in einem sehr schlechten Zustand, so dass weitere Abschaltungen in naher Zukunft nicht zu vermeiden sein werden. Zudem fehlen in den Garagen-komplexen zunehmend freiwillige „Stromkassierer“, die auf Forderungen von Garagennutzern „sitzen bleiben“. Vermehrte Nachfragen, ob die Stadt die Aufgabe der Stromkassierung übernehmen kann, muss mit einem klare „Nein“ beantwortet werden. Dies sei sowohl finanziell als auch personell nicht zu leisten.
Auf den städtischen Grundstücken befinden sich etwa 2.700 Garagen, wobei sich zirka 30 Prozent noch in Alteigentum befinden. Demnach können keine Instandhaltungsarbeiten in den Komplexen, die nicht vollständig im Eigentum der Stadt sind, umgesetzt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Garagen gemäß Vertrag nur dem Unterstellen von PKW/Kraftfahrzeuges dienen, wofür eine Stromversorgung nicht zwingend erforderlich und eine Untervermietung verboten ist.
Ertüchtigung Wirtschaftsweg Thomas-Müntzer-Straße
In diesem Zusammenhang informiert die Stadt zugleich, dass der Wirtschaftsweg Thomas-Müntzer-Straße bis zur Kraftwerkstraße derzeit ertüchtigt wird. Ab dem kommenden Montag, dem 23. Juni 2020, wird dieser Weg asphaltiert und der Anliegerverkehr direkt neben der Asphaltspur geführt. Demnach besteht für die Garagennutzer jederzeit der Zugang zu ihrer Garage und sie wer-den gleichzeitig gebeten Rücksicht zu nehmen.