In unserem Tagesüberblick haben wir vom 13.03.2020 bis 02.06.2020 über aktuelle Entscheidungen sowie Entwicklungen bezüglich der Corona-Maßnahmen und Fallzahlen in der Südbrandenburger und Lausitzer Region informiert. Ab dem 06.10.2020 ist der Tagesüberblick aufgrund der aktuellen Entwicklungen wieder aktiv.
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Entwicklungen und Entscheidungen vom 06.10. – 11.10.2020
16:25 Uhr, 11.10.2020 | Landkreis Oder-Spree überschreitet Corona-Grenzwert. Einschränkungen nötig
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 36 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 4.848 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 11.10.2020, 11:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.050 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+3) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 624 (+33). Im Landkreis Oder-Spree wurden im Vergleich zum Vortag acht neue Fälle registriert, damit überschritt der Landkreis den Grenzwert von 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen um drei.
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16:05 Uhr, 11.10.2020 | Cottbus überschreit Corona-Grenzwert. Neue Einschränkungen nötig
Die Zahl der in Cottbus labordiagnostisch bestätigten Covid-19-Infektionen hat sich um weitere 7 auf kumuliert 94 Fälle erhöht. Die so genannte 7-Tage-Inzidenz liegt damit bei 37. Cottbus/Chóśebuz übertrifft aktuell den in der seit dem heutigen Sonntag geltenden Umgangsverordnung des Landes Brandenburg festgelegten Grenzwert von mehr als 35 Fällen binnen sieben Tagen auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner (alle Angaben, Stand 11.10.2020, 15:00 Uhr). Damit treten zusätzliche Einschränkungen in Kraft, darunter eine Begrenzung von gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern an privaten Feiern sowie einen Maskenpflicht in Büros und Verwaltungsgebäuden.
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13:16 Uhr, 11.10.2020 | IHKs plädieren für bessere Teststrategie in Berlin und differenzierte Beherbungsverbote
Die Industrie- und Handelskammern des Landes Brandenburg geben zu bedenken, dass das beschlossene Beherbergungsverbot für Reisende aus Risikogebieten für das Gastgewerbe ein erneuter, herber Rückschlag ist.
Mit Berlin, Brandenburg, Niedersachsen, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland stehen in sieben Bundesländern die Herbstferien vor der Tür, in denen viele Familien Urlaub gebucht haben. Seit der Einstufung ganz Berlins als Risikogebiet und der Verpflichtung, einen negativen Test vorzuweisen, ist für viele Familien die Herbstreise unmöglich geworden.
Die IHKs plädieren daher dafür, dass sich Berlin schnell eine Strategie überlegt, nachweislich nicht-infizierten Personen eine Reise nach Brandenburg zu ermöglichen. Kurzfristig müssen ausreichend Test-Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden und dies zu moderaten Preisen. Geschäftsreisende, wie z.B. Monteure dürfen bei Übernachtungsaufenthalten in Brandenburg nicht benachteiligt werden. Zudem muss geprüft werden, ob einzelnstehende Ferienhäuser von der Regelung ausgenommen werden können. Das hilft nicht nur den Familien in Berlin, sondern rettet die Branche vor dem nächsten Kollaps.
Anja Witzlack vom Ferienpark Scharmützelsee berichtet: „Im Ferienpark Scharmützelsee kommen 37 Prozent der Anreisen der nächsten Tage aus Corona-Hotspots. Diese Gäste können wir leider nur mit negativen Corona-Attest aufnehmen.“
Bert Krsynowski, Vorsitzender des Tourismusausschuss der IHK Potsdam und Inhaber des Hotels & Restaurants Am Alten Rhin: „Rund 60 Prozent der gebuchten Zimmer muss ich aufgrund der Allgemeinverfügung stornieren. Unklar ist, wer die Kosten trägt. Die Verantwortung wird wieder auf uns Gastronomen übertragen.“
Dirk Meier, Vorsitzender des Tourismusausschusses der IHK Cottbus und Inhaber vom „Spreewald Resort“ in Burg (Spreewald) sagt: „Der Spreewald ist beliebt als Tagesdestination. Daher hoffen wir, dass die Berliner ihre Tagesausflüge während der Ferienzeit nicht absagen. Anders gestaltet sich es mit den Übernachtungsgästen. Hier schlägt die Entscheidung der Bundesländer voll negativ in das Konto der Beherbergungsunternehmen. Nach einem komplett ausgefallenen Frühling und guten Zahlen im Sommer, werden uns die Übernachtungsgäste aus Berlin im Herbst fehlen.“
Zwar dürfen Gäste mit einem Negativ-Test anreisen, aber es ist völlig unmöglich, so kurzfristig das Testergebnis zu erhalten. Der nächste Umsatzausfall droht dem Brandenburgischen Gastgewerbe. Trotz eines Sommers mit guter Buchungslage sank der Umsatz des Brandenburgischen Gastgewerbes im Juli 2020 um 16,9 Prozent unter das Vorjahresergebnis.
12:05 Uhr, 11.10.2020 | 36 neue Fälle in Brandenburg – Zahl der aktuell Erkrankten im Land bei 624
In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 36 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 4.848 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 11.10.2020, 11:00 Uhr). In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen 4.050 Menschen als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019 (+3) im Vergleich zum Vortag). So liegt die Zahl der aktiv Erkrankten bei 624 (+33).
Landkreis / | Neue bestätigte Fälle im | Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär Stand: 11.10., 11:00 Uhr | 7-Tage-Inzidenz | Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner kumuliert | Sterbefälle Wohnortprinzip kumuliert |
Barnim | +1 | 520 | 9,7 | 280,7 | 29 |
Brandenburg a. d. H. | +1 | 86 | 6,9 | 119,1 | 1 |
Cottbus | +9 | 94 | 37,1 | 94,3 | 0 |
Dahme-Spreewald | 0 | 361 | 13,5 | 211,4 | 8 |
Elbe-Elster | 0 | 118 | 9,8 | 115,9 | 3 |
Frankfurt (Oder) | +3 | 87 | 20,8 | 150,6 | 0 |
Havelland | 0 | 290 | 12,3 | 177,9 | 6 |
Märkisch-Oderland | 0 | 315 | 8,7 | 160,9 | 4 |
Oberhavel | +3 | 438 | 14,6 | 205,7 | 9 |
Oberspreewald-Lausitz | +3 | 100 | 18,3 | 91,4 | 2 |
Oder-Spree | +8 | 290 | 38,0 | 162,2 | 3 |
Ostprignitz-Ruppin | 0 | 117 | 3,0 | 118,3 | 0 |
Potsdam | 0 | 787 | 12,8 | 436,4 | 50 |
Potsdam-Mittelmark | +2 | 703 | 10,2 | 324,6 | 43 |
Prignitz | 0 | 59 | 13,1 | 77,5 | 0 |
Spree-Neiße | +6 | 110 | 27,3 | 96,7 | 1 |
Teltow-Fläming | 0 | 308 | 12,9 | 181,2 | 13 |
Uckermark | 0 | 65 | 10,1 | 54,6 | 2 |
Brandenburg gesamt | +36 | 4.848 | 15,2 | 192,2 | 174 |
Der Interministerielle Koordinierungsstab „Corona“ hat ein sogenanntes Dashboard für das Land Brandenburg online geschaltet, auf dem täglich aktualisiert die relevanten Corona-Daten übersichtlich mit Diagrammen und Grafiken dargestellt werden. Das Corona-Dashboard ist mit diesem Link direkt erreichbar: https://experience.arcgis.com/experience/331f51a39f3046208f355412190cb57b.
Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden.
Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.
Hinweise zu Genesenen: Bei der LAVG-Berechnung der Genesenen wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht.
Die kumulierte Inzidenz umfasst alle bisher gemeldeten bestätigten Fälle in Brandenburg pro 100.000 Einwohner und die 7-Tage-Inzidenz entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner.
Zahl der aktiv Erkrankten: Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle minus der geschätzten Zahl der Genesenen minus der Sterbefälle.