Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wiesen nach, dass zwei südosteuropäische Bauunternehmer in den Jahren 2004 bis 2008 den Sozialkassen über 400.000,00 Euro Beiträge vorenthielten.
Das aufgrund des Firmensitzes zuständige Rostocker Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 40-Jährigen, deren Unternehmen auch bei Eisenflechtarbeiten beim Bau eines Einkaufscenters in der Lausitz mitwirkte, in jeweils mehr als 20 Fällen Arbeiter auf ihren Baustellen beschäftigten, ohne die fälligen Sozialabgaben zu entrichten. Ihr illegales Treiben verschleierten die beiden Männer außerdem noch durch ein dichtes Geflecht von Scheinfirmen und Scheinrechnungen. Das Amtsgericht verurteilte sie nun zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten. Da die beiden 40-Jährigen in allen Punkten geständig waren, setzte das Gericht die Freiheitsstrafen auf jeweils zwei Jahre zur Bewährung aus.
Darüber hinaus müssen sie die vorenthaltenen Beiträge für Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen nachzahlen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit wiesen nach, dass zwei südosteuropäische Bauunternehmer in den Jahren 2004 bis 2008 den Sozialkassen über 400.000,00 Euro Beiträge vorenthielten.
Das aufgrund des Firmensitzes zuständige Rostocker Amtsgericht sah es als erwiesen an, dass die beiden 40-Jährigen, deren Unternehmen auch bei Eisenflechtarbeiten beim Bau eines Einkaufscenters in der Lausitz mitwirkte, in jeweils mehr als 20 Fällen Arbeiter auf ihren Baustellen beschäftigten, ohne die fälligen Sozialabgaben zu entrichten. Ihr illegales Treiben verschleierten die beiden Männer außerdem noch durch ein dichtes Geflecht von Scheinfirmen und Scheinrechnungen. Das Amtsgericht verurteilte sie nun zu Freiheitsstrafen von einem Jahr und zehn Monaten sowie einem Jahr und acht Monaten. Da die beiden 40-Jährigen in allen Punkten geständig waren, setzte das Gericht die Freiheitsstrafen auf jeweils zwei Jahre zur Bewährung aus.
Darüber hinaus müssen sie die vorenthaltenen Beiträge für Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Unfallversicherungen nachzahlen.
Quelle: Hauptzollamt Frankfurt (Oder)