Die große Rotbuche im Schlosspark Finsterwalde an den Würfelhäusern muss gefällt werden. Nach Angaben der Stadt Finsterwalde ist der Baum von einem Pilz befallen und in seiner Standsicherheit gefährdet. Eine Rettung des Baumes sei laut Gutachter nicht möglich.
Gutachten sieht keine Rettung für Rotbuche im Schlosspark
Wie die Stadt Finsterwalde informiert, wurde die Rotbuche im Schlosspark über die Sommermonate zunehmend auffällig. Die Krone zeigte sich demnach das gesamte Jahr über ungewöhnlich lichtdurchlässig, außerdem verlor der Baum bereits im Spätsommer seine Blätter.
Daraufhin veranlasste der Wirtschaftshof der Stadt eine umfassende Begutachtung durch ein Gutachterbüro. Ziel war es laut Stadtverwaltung zunächst, mögliche Sanierungsmaßnahmen für den Baum zu prüfen. Das Ergebnis des Gutachtens fiel jedoch ernüchternd aus: Für die Rotbuche gebe es keine Rettung, sie müsse gefällt werden.
Pilzbefall gefährdet Standsicherheit des Baumes
Nach Angaben des Gutachters ist die Rotbuche von einem Pilz befallen. Dadurch habe bereits eine Materialzersetzung im Inneren des Baumes begonnen, die sich weiter ausbreiten könne und die Standsicherheit gefährde.
Sanierungsmaßnahmen werden laut Gutachten nicht empfohlen. Eine Buche könne ein Einkürzen der Krone nicht kompensieren und würde dadurch noch anfälliger für weiteren Pilzbefall werden. Deshalb werde die Entnahme des Baumes empfohlen.
Absperrung bleibt bis zur Fällgenehmigung bestehen
Nach Angaben der Stadt liegt das Gutachten seit November 2025 vor. Für die Fällung wird jedoch noch eine Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Elbe-Elster benötigt.
Vor wenigen Tagen brach erneut ein größerer Ast aus der Rotbuche ab. Aus Sicherheitsgründen wurde der Baum daher weiträumig abgesperrt. Diese Absperrung soll laut Stadtverwaltung bestehen bleiben, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Die Stadt Finsterwalde hofft nun auf eine zeitnahe Fällgenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, damit der vom Pilz befallene Baum entfernt werden kann. Nach dem Ausfräsen der Wurzeln und einer entsprechenden Bodenaufbereitung ist anschließend eine Neubepflanzung vorgesehen.
„Der Wunsch der Stadt Finsterwalde ist es daher zeitnah eine Fällgenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde zu erhalten und den vom Pilz befallenen Baum zu fällen, sodass sich dort an selber Stelle ein neuer Baum entfalten kann“, erklärte Abteilungsleiter Pinetzki aus der Tiefbau- und Grünpflegeverwaltung.
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Red. / Presseinformation







