Am 23. Februar finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Wie die Stadt Cottbus mitteilte, werden die Wahlbenachrichtigungen dafür im Zeitraum vom 20. Januar bis 2. Februar versendet. Die Wahllokale sind am Wahltag von 08:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Für Briefwähler können Unterlagen über QR-Code, E-Mail, online unter www.cottbus.de/wahlschein oder ab dem 4. Februar persönlich in der Stadt- und Regionalbibliothek beantragt werden. Der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt voraussichtlich Anfang Februar.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Am 23. Februar 2025 finden die vorgezogenen Bundestagswahlen statt. Damit verbunden gibt es einige wichtige organisatorische Hinweise für alle Wahlberechtigten in Cottbus.
Versand der Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 2. Februar 2025 versendet.
Wahllokale am Wahltag
Die Wahllokale sind am Sonntag, den 23. Februar 2025, von 08:00 bis 18:00 Uhrgeöffnet. Bitte bringen Sie am Wahltag ein gültiges Ausweisdokument wie den Personalausweis oder Reisepass mit, um sich vor dem Wahlvorstand auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigung ist nicht zwingend erforderlich, erleichtert dem Wahlvorstand jedoch die Arbeit.
Briefwahloptionen
Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal wählen können, haben Sie die Möglichkeit, per Briefwahl abzustimmen.
Beantragung der Briefwahlunterlagen:
- Per QR-Code (auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckt)
- Per E-Mail an [email protected] , online oder durch einen formlosen Brief an die Wahlbehörde
- Die Online-Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung ist ab dem 13. Januar 2025, 12:00 Uhr, bis zum 18. Februar 2025 auf der Website www.cottbus.de/wahlschein möglich.
Persönliche Beantragung und Abholung:
Ab Dienstag, den 4. Februar 2025, können die Briefwahlunterlagen auch persönlich beantragt und abgeholt werden:
Ort: Stadt- und Regionalbibliothek, Berliner Straße 13/14, 03046 Cottbus
Öffnungszeiten:
- Montag: geschlossen
- Dienstag bis Donnerstag: 10:00 – 18:00 Uhr
- Freitag: 10:00 – 15:00 Uhr
- Samstag: 10:00 – 14:00 Uhr
Bitte beachten Sie, dass telefonische Anträge nicht möglich sind.
Versand der Briefwahlunterlagen:
Aufgrund des vorgezogenen Wahltermins wird der Versand der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab dem 3. Februar 2025 erfolgen.
Wichtiger Hinweis zur Rücksendung der Wahlbriefe
Damit Ihre Stimme zählt, muss der Wahlbrief spätestens am Wahltag, 23. Februar 2025, um 18:00 Uhr, bei der zuständigen Wahlbehörde eingegangen sein. Planen Sie den Versand rechtzeitig ein. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Cottbus: www.cottbus.de/bundestagswahl .
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Red. / Presseinformation
Bild: Stadt Cottbus