Die Republik Polen führt vom 4. Juli bis 2. August 2016 vorübergehend Grenzkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen ein. Die Bundespolizei empfiehlt, dies bei der Reiseplanung nach Polen zu berücksichtigen.
Aus Anlass des NATO-Gipfels, des Weltjugendtages und des Besuches des Heiligen Vaters Papst Franziskus hat sich die Republik Polen zur temporären Anwendung des Schengener Grenzkodex entschieden.
Dies hat zur Folge, dass es vom 4. Juli bis zum 2. August 2016 zu lageangepassten Grenzkontrollen durch die polnischen Behörden kommen kann. Die Kontrollen sollen die Sicherheit und den störungsfreien Ablauf vor und während der angesprochenen Veranstaltungen gewährleisten. Der Grenzübertritt über die deutsch-polnische Binnengrenze ist dann nur an den von der Republik Polen benannten Grenzübergangsstellen erlaubt.
Reisende in die Republik Polen müssen im genannten Zeitraum damit rechnen, beim Überschreiten der Grenze – auch an den Flug- und Seehäfen – in Polen von den polnischen Behörden kontrolliert zu werden. Unabhängig hiervon sind Reisende wie immer dazu verpflichtet, beim Grenzübertritt ihren Reisepass oder Personalausweis mitzuführen.
Nach allgemeiner Lebenserfahrung muss im Zusammenhang mit der Wiedereinführung von Grenzkontrollen durch Polen mit geringfügigen Verzögerungen beim Grenzübertritt gerechnet werden.
pm
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