Die Kandidierenden für die Landtagswahl in Brandenburg stehen fest. Insgesamt treten 494 Personen an, darunter 162 Frauen. Fünf Parteien stellen in allen 44 Wahlkreisen Direktkandidierende, weitere Parteien in ausgewählten Wahlkreisen. Das teilte das Brandenburger Innenministerium mit. Die endgültigen Listen werden am 26. August veröffentlicht, Wahlbenachrichtigungen bis zum 1. September verschickt. Briefwahlanträge sind bereits möglich.
Das Brandenburger Innenministerium teilte dazu mit:
Nach den Sitzungen des Landeswahlausschusses und der 44 Kreiswahlausschüsse steht nun fest, welche Kandidierenden in den Wahlkreisen und auf den Landeslisten gewählt werden können. Die Stimmzettel für die Landtagswahl werden in diesen Tagen gedruckt. Bis zu 43 Zentimeter können die Stimmzettel lang sein. Die meisten Wahlkreisbewerbenden gibt es in den Wahlkreisen 2 (Prignitz II/Ostprignitz-Ruppin II) und 43 (Cottbus I). Dort bewerben sich jeweils zehn Kandidierende um ein Direktmandat.
Von zwölf Parteien, einer politischen Vereinigung sowie einer Listenvereinigung wurden Landeslisten zugelassen, welche mit der Zweitstimme gewählt werden können. Die Zweitstimme ist die maßgebende Stimme für die Zusammensetzung des Landtages Brandenburg. Die Wahlkreisbewerbenden werden hingegen mit der Erststimme gewählt. Wer die meisten Erststimmen im Wahlkreis erhält, zieht direkt in den Landtag ein.
Fünf Parteien treten mit Direktkandidierenden in allen 44 Wahlkreisen an (SPD, CDU, GRÜNE/B 90, BVB / FREIE WÄHLER und FDP). Die Parteien AfD und DIE LINKE stellen in 43 Wahlkreisen Direktkandidierende. Die Listenvereinigung Plus Brandenburg (Plus) ist in 12 Wahlkreisen mit Direktkandidierenden vertreten, Deutsch Land Wirtschaft (DLW) in 6 Wahlkreisen. DER DRITTE WEG (III. Weg) steht in 5 Wahlkreisen mit Direktkandidierenden zur Wahl. Kandidierende der PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) sowie der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) können in 4 Wahlkreisen direkt gewählt werden. Sowohl das Bündnis Sahra Wagenknecht – Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) als auch die WerteUnion (WU) treten in keinem Wahlkreis für ein Direktmandat an.
Die Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis), die Demokraten Brandenburg sowie die Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) treten ausschließlich in einigen Wahlkreisen mit Direktkandidierenden an. Mit einer Landesliste sind sie bei diesen Wahlen nicht vertreten. Einzelbewerbende gibt es in 7 Wahlkreisen.
Insgesamt gibt es 494 Kandidierende im Land Brandenburg (2019: 416), davon 162 Frauen (2019: 137). Das entspricht einem Anteil von 32,8 Prozent (2019: 32,9). 236 Kandidierende treten sowohl auf einer Landesliste als auch in einem Wahlkreis an.
Die Landeslisten setzen sich wie folgt zusammen:
Partei, politische Vereinigung, Listenvereinigung | Bewerbende gesamt | davon Bewerberinnen |
SPD | 87 | 43 (49,4 %) |
AfD | 35 | 6 (17,1 %) |
CDU | 45 | 13 (28,9 %) |
GRÜNE/B 90 | 30 | 17 (56,7 %) |
DIE LINKE | 35 | 19 (54,3 %) |
BVB / FREIE WÄHLER | 39 | 5 (12,8 %) |
FDP | 17 | 7 (41,2 %) |
Tierschutzpartei | 13 | 6 (46,2 %) |
Plus | 17 | 4 (23,5%) |
BSW | 30 | 6 (20,0 %) |
III. Weg | 7 | 1 (14,3 %) |
DKP | 4 | 3 (75,0 %) |
DLW | 10 | 1 (10,0 %) |
WU | 13 | 3 (23,1 %) |
Brandenburg (gesamt) | 382 | 134 (35,1 %) |
Die Landeslistenbewerbenden sowie die Direktkandidierenden werden am 26. August 2024 im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht. Sie sind darüber hinaus auf der Internetseite des Landeswahlleiters verfügbar. Bis zum 1. September 2024 erfolgt der Versand der Wahlbenachrichtigungen. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte unbedingt bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung nachfragen und überprüfen lassen, ob er oder sie im Wahlberechtigtenverzeichnis eingetragen ist. Vom 2. bis zum 6. September 2024 können Bürgerinnen und Bürger Einblick in das Wahlberechtigtenverzeichnis nehmen, um die Richtigkeit ihrer Daten zu überprüfen. Anträge auf Aufnahme in das Wahlberechtigtenverzeichnis können bis zum 7. September 2024 gestellt werden.
Anträge für die Briefwahl können bereits jetzt an die zuständige Wahlbehörde des Wohnortes gestellt werden. Nach dem Druck der Stimmzettel beginnen die Wahlbehörden mit dem Versand der Briefwahlunterlagen und der entsprechenden Erteilung von Wahlscheinen.
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Red. / Presseinfo