Wenn Sie die Überlegung anstreben, Ihre Eigentumswohnung privat vermieten zu wollen, dann gibt es einige Dinge, die Sie in diesem Zusammenhang unbedingt bedenken sollten. Welche das sind, dies erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Legen Sie den Mietpreis fest
Geht es um die Höhe der Miete, dann sollten Sie sich an der ortsüblichen Vergleichsmiete orientieren. Ebenfalls sollten Sie es nicht versäumen, sich bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung zu erkundigen, ob die Mietpreisbremse greift. Ist dies der Fall, dann darf bei einer Neuvermietung der Mietpreis nicht über 10 % der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.
Den Mietvertrag richtig aufsetzen
Wenn Sie Ihre Wohnung privat vermieten möchten, dann haben Sie vermutlich wenig bis keine Erfahrung, was das Aufsetzen von Mietverträgen anbelangt. Ein Formularmietvertrag aus dem Internet kann hier helfen. Allerdings sollten Sie einige davon vergleichen. Denn manche bevorzugen eher die Interessen des Mieters, während andere hingegen die Interessen des Vermieters in den Fokus rücken.
Von daher ist es empfehlenswert, den Mietvertrag von einem Experten für Mietrecht überprüfen zu lassen. Hier geht es insbesondere darum, unnötige Klauseln zu vermeiden.
Das Finden von passenden und solventen Mietern
Vielen zukünftigen Vermietern ist es wichtig und vermutlich auch Ihnen, dass der zukünftige Mieter in das Wohnungsumfeld passt und außerdem solvent ist. Möchten Sie hier ein wenig Arbeit abgeben, dann können Sie auch Ihren Immobilienmakler in Hanau mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe beauftragen.
Das Festlegen der Mietkaution
Die Mietkaution ist immer eine Sicherheit für den Vermieter. Diese kann beispielsweise für das beheben von Schäden oder aber auch für das Begleichen von ausstehenden Mietzahlungen aufgewendet werden. Die Höhe der Mietkaution ist laut BGB auf maximal drei Nettokaltmieten beschränkt. Allerdings ist es Ihnen als Vermieter freigestellt, ob Sie die Kautionszahlung niedriger ansetzen oder vielleicht sogar komplett auf die Zahlung einer Kaution verzichten.
Betriebskosten umlegen und abrechnen
Bestimmte Nebenkosten dürfen auf den Mieter umgelegt werden. Bei diesen Kosten handelt es sich um sämtliche Betriebskosten wie beispielsweise Müllabfuhr, Gebäudereinigung und die Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung. Als Vermieter müssen Sie dafür sorgen, dass der Mieter rechtzeitig die Betriebskostenabrechnung erhält.
Sollten Sie zum ersten Mal eine solche Betriebskostenabrechnung erstellen, dann sollten Sie rat vom Experten einholen. Denn so vermeiden Sie eine fehlerhafte Abrechnung.