Tagtäglich finden in Deutschland circa 30 Autodiebstähle statt. Viele Fahrzeugbesitzer wissen jedoch überhaupt nicht, wie sie sich eigentlich verhalten sollen, wenn ihr Auto plötzlich verschwunden ist. Kommen sie an den Ort zurück, an dem sie ihr Fahrzeug geparkt haben, finden sie nur noch eine leere Lücke vor – da ist der Schock natürlich erst einmal groß. Werden die folgenden Tipps beachtet, lässt sich dieses Ausnahmeszenario jedoch dennoch professionell meistern.
Meldung an die Polizei
Im ersten Schritt gilt es sicherzustellen, dass es sich tatsächlich um einen vorliegenden Autodiebstahl handelt. Befindet sich das Auto nicht mehr an seinem ursprünglichen Platz, ist somit umgehend die Polizei zu kontaktieren.
Bei den Beamten ist sich dann zu erkundigen, ob eventuell ein Abschleppdienst das Fahrzeug entfernt hat oder dieses durch die Polizei sichergestellt wurde. Die Fahrzeugidentifikationsnummer des Autos stellt bei dem verbundenen Datenabgleich eine große Hilfe dar.
Können diese Vorgänge jedoch ausgeschlossen werden, ist eine Anzeige über den Diebstahl zu erstatten. Wichtig ist, das im Zuge dessen ausschließlich Angaben zu dem Fahrzeug gemacht werden, über die eine sichere Kenntnis besteht. Schätzungen, beispielsweise im Hinblick auf den Kilometerstand, sind unbedingt zu unterlassen. Daneben ist auch an ausreichend Kopien der erfolgten Diebstahlsanzeige zu denken. Diese müssen im weiteren Verlauf etwa dem Straßenverkehrsamt und selbstverständlich auch der Versicherung vorgelegt werden.
Nicht zu vergessen ist außerdem die umgehende Sperrung von Kreditkarten oder dem Handy, falls sich diese Dinge zum Zeitpunkt des Diebstahls im Fahrzeug befunden haben.
Information an die Versicherung
Umgehend zu informieren ist außerdem die Versicherung. Dies kann zuerst telefonisch geschehen, allerdings muss die Teilkaskoversicherung über den Diebstahl daneben auch in schriftlicher Form informiert werden. Falls im Rahmen der Meldung falsche Angaben gemacht werden, besteht die Gefahr, dass der Versicherungsschutz verloren geht. Aus diesem Grund ist unbedingt sicherzustellen, dass sämtliche Details der Wahrheit entsprechen.
Sollte es sich bei dem gestohlenen Auto um ein Fahrzeug handeln, das aktuell finanziert oder geleast wird, muss darüber hinaus auch eine entsprechende Information an die betreffende Bank beziehungsweise die Leasinggesellschaft erfolgen.
Grundsätzlich gilt, dass das Fahrzeug automatisch in das Eigentum der Versicherung übergeht, wenn dieses auch nach einem Monat nach dem Diebstahl noch nicht wieder aufgespürt werden konnte. Aus diesem Grund ist allerdings mindestens einen Monat zu warten, bis ein neues Fahrzeug angeschafft wird – taucht das gestohlene Auto in diesem Zeitraum wieder auf, muss der Fahrzeugbesitzer dieses nämlich wieder zurücknehmen.
Weitere Versicherungen bedenken
Abhängig davon, welche weiteren Gegenstände sich zu dem Zeitpunkt des Diebstahls im Auto befunden haben, ist auch an eine Meldung an weitere Versicherungen zu denken.
Haben sich im Fahrzeug so zum Beispiel Wertgegenstände befunden, könnte entweder eine vorliegende Gepäckversicherung oder die Hausratversicherung für den entstandenen Schaden aufkommen.
Die Abmeldung des Fahrzeuges
Das gestohlene Fahrzeug muss außerdem bei dem Straßenverkehrsamt offiziell abgemeldet werden. Erforderlich sind dafür einige Unterlagen, wie der KFZ Brief, der KFZ Schein und die Diebstahlsanzeige der Polizei.
Die Vorstellung beim Straßenverkehrsamt sollte dabei spätestens zwei Wochen nach dem Diebstahl des Fahrzeuges erfolgen. So wird vermieden, dass weiterhin Versicherungsprämien und KFZ Steuern für das nicht mehr vorhandene Auto gezahlt werden müssen.