Monat für Monat wandert ein nicht unerheblicher Teil des Gehalts nicht auf das eigene Konto, sondern direkt zum Finanzamt. Steuerfreie Sachbezüge für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind eine interessante Möglichkeit, um als Mitarbeitender einige Euro mehr in der Tasche zu haben beziehungsweise der Belegschaft als Arbeitgeber oder Arbeitgeberin finanziell entgegen zu kommen.
Was sind steuerfreie Sachbezüge?
Steuerfreie Sachbezüge – was ist das eigentlich genau? Im Grunde ist der Begriff Programm: es handelt sich dabei um Sachbezüge, die bis zu einem gewissen Wert von der Versteuerung ausgenommen sind. Jeden Monat lässt sich damit ein finanzieller Vorteil für die Mitarbeitenden erreichen. Es handelt sich nicht um eine Bonuszahlung, die sich in einer bestimmten Summe auf dem Konto niederschlägt, sondern wortwörtlich um Sachwerte. Dieser Begriff lässt einen vielseitigen Spielraum.
Das sind typische Sachbezüge für Mitarbeitende
Gutscheine für Onlineshops oder den Einzelhandel vor Ort sind Klassiker unter den Sachbezügen. Auch Benzingutscheine sind ein typisches Beispiel. Je nach Unternehmen können die Angestellten sogar auswählen, welchen Gutschein sie präferieren, sodass sich dessen Einlösung für die Mitarbeitenden auf jeden Fall lohnt. Ein solcher Gutschein fungiert quasi auf einer Art Ersatzweg als finanzieller Vorteil, da er wortwörtlich bares Geld wert ist. Eine Alternative sind Produkte oder Dienstleistungen. Von Eintrittskarten für Veranstaltungen über einen Präsentkorb mit Lebensmitteln bis hin zu einem Massagegutschein ist hier vieles denkbar. Ebenfalls gibt es die Option, eine den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellte Unterkunft als Sachbezug geltend zu machen. Auch die Verpflegung während der Arbeitszeit kann als steuerfreier Sachbezug geltend gemacht werden.
Wie hoch sind die Sachbezüge?
Die Freigrenze für Sachbezüge in Form von Gutscheinen, Dienstleistungen und Produkten wurde im Jahr 2022 von ehemals 44 Euro pro Monat auf 50 Euro angehoben. Im Rahmen dieses Wertes können Mitarbeitende diverse Sachbezüge vom Arbeitgeber beziehen. Als Bonus kommen individuelle Anlässe wie etwa der eigene Geburtstag oder ein Firmenjubiläum hinzu, bei dem Präsente im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei möglich sind. Die Limits für Unterkünfte hängen von Faktoren wie der Anzahl der in der gestellten Unterkunft wohnenden Beschäftigten ab. Das Maximum liegt 2023 bei 265 Euro pro Monat. Bei der Verpflegung werden pro Monat 288 Euro als Maximum angesetzt, wobei hier in der Regel nach einzelnen Kalendertagen der Nutzung des Angebots gerechnet wird.
Was sind die Vorteile von steuerfreien Sachbezügen?
Die Vorteile von steuerfreien Sachbezüge liegen auf der Hand. Schon 50 Euro mehr haben oder nicht haben – das schlägt sich für viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen deutlich im Portemonnaie wieder. Wer hier jeden Monat die Haushaltskasse beispielsweise mit einem praktischen 50 Euro Gutschein als Sachbezug entlasten kann, nimmt auf das ganze Jahr gesehen einen finanziellen Vorteil von 600 Euro mit. Noch deutlicher wird die Ersparnis bei Sachbezügen wie kostenfreien Mahlzeiten. Jede vom Arbeitgeber gestellte Mahlzeit entlastet das private Haushaltsbudget deutlich, sodass dessen Ersparnis gut für anderweitige Dinge ausgegeben werden kann. Es kann sich als Angestellte oder Angestellter finanziell lohnen, anstatt einer Gehaltserhöhung mit entsprechenden Steuerabzügen über einen Bonus in Form der steuerfreien Sachbezüge zu verhandeln und so am Ende gemessen am rein finanziellem Wert mehr als bei einer Gehaltserhöhung im gleichen Rahmen zur Verfügung zu haben.