Voraussichtlich ab der kommenden Woche soll das Impfstatus-Meldeportal für Beschäftigte, die von der Pflege-Impfpflicht in Cottbus betroffen sind, freigeschaltet werden. Das teilte die Stadt heute mit. Vorab werden die erforderlichen Dokumente online unter www.cottbus.de/impfpflicht zum Download bereitgestellt.
Die Stadt Cottbus teilte dazu mit:
Die Vorbereitungen des Web-Portals zur Meldung nach dem § 20 a Infektionsschutzgesetz – einrichtungsbezogene Impfpflicht – laufen auf Hochtouren. Voraussichtlich am Montag, 28.03.2022, erfolgt die Freischaltung des Meldeportals.
Vorab werden die erforderlichen Dokumente in Form einer standardisierten Excel-Tabelle zur Personalmeldung als auch das Meldeformular zur Abschätzung einer möglichen Versorgungsgefährdung auf der Internetseite der Stadt Cottbus unter www.cottbus.de/impfpflicht zum Download bereitgestellt.
Die Einrichtungen sind damit in der Lage, vorab die Dokumente auszufüllen und mit Freischaltung des Meldeportals und Veröffentlichung der URL-Adresse hochzuladen. Die Meldungen an das Gesundheitsamt über das Portal müssen bis zum 30.03.2022 erfolgt sein.
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Red. / Presseinformation