Der Landkreis Dahme-Spreewald begrüßt die gestrige Klarstellung zur Notfallbetreuung die durch das Land Brandenburg getätigt wurde. Durch eine Ergänzung der Anwendungsvorgaben des Potsdamer Gesundheitsministeriums können jetzt auch Kinder betreut werden, bei denen nur ein Elternteil im Gesundheits- oder Pflegebereich arbeitet. Das bisherige Antragsverfahren bleibt unverändert und gilt folglich auch in den Fällen der „Ein-Elternregelung“. Das bedeutet, dass sorgeberechtigte Eltern bei den jeweiligen Einrichtungen wie Kindergärten, Tagespflegestellen oder Horten ihren Bedarf anmelden müssen. Das konkrete Verfahren und die Zuweisung zu einer Einrichtung regeln nach wie vor die Verwaltungen der Städte, Ämter und Gemeinden des Landkreises vor Ort selbst. Insgesamt gibt es im Landkreis 70 bestätigte Infektionsfälle, acht Patienten befinden sich in stationärer Behandlung. Der Landkreis ändert zudem das Angebot von Testmöglichkeiten. Die Tests in den Fieberambulanzen in Lübben und Luckau werden auf Hausärzte verlagert.
Der Landkreis teilte weiter zur aktuellen Lage mit:
Dahme-Spreewalds Gesundheitsdezernent und Leiter des Corona-Krisenstabs begrüßt die nun erfolgte Klarstellung auf Landesebene: „Diese „Ein-Elternregelung“ stützt das bisherige Vorgehen in unserem Landkreis, der in seiner diesbezüglichen Allgemeinverfügung Mitte März bereits mit Augenmaß vorging und den Kommunen Einzelfallentscheidungen ermöglichte“, sagt Carsten Saß. Der Landkreis hatte per Allgemeinverfügung an allen Schulen die reguläre Unterrichtserteilung sowie den Betrieb von Kitas und Kindertagespflegestellen vom 18. März bis einschließlich 19. April 2020 untersagt. Maßgeblich für die Aufnahme von Kindern bis zu 12 Jahren in die Notfallbetreuung ist auch weiterhin die darin definierte Berufstätigkeit der Sorgeberechtigten in Bereichen der sogenannten kritischen Infrastruktur.
Mit der neuen „Ein-Elternregelung“ haben ab sofort Familien für Kinder einen Anspruch, bei denen ein Elternteil in einem der folgenden systemrelevanten Berufsgruppen arbeitet: im Gesundheitsbereich, in gesundheitstechnischen und pharmazeutischen Bereichen, im medizinischen und im pflegerischen Bereich, der stationären und teilstationären Erziehungshilfen sowie in Internaten gemäß § 45 SGB VIII, der Eingliederungshilfe, der Versorgung psychisch Erkrankter sowie für die Notbetreuung von Kindern bis zum Ende des Grundschulalters. Der Anspruch entfällt, wenn eine andere Betreuungsmöglichkeit gegeben ist und sich beispielsweise ein Elternteil in Heimarbeit befindet.
Außerdem wurde der Anwendungsbereich für die „Zwei-Elternregelung“ bei der Notbetreuung auf folgende Beschäftigungsbereiche ausgeweitet: Medien, Veterinärmedizin, für die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs erforderliches Personal, Reinigungsfirmen, soweit sie in kritischen Infrastrukturen tätig sind. „Sollten beide Sorgeberechtigte in den genannten Berufsfeldern tätig sein, können sie sich ebenfalls an ihre zuständige Kommune für Beantragung einen Notfallbetreuungsplatzes wenden“, erklärt Saß. Um einen konkreten Notbetreuungsplatz zu erhalten, ist es erforderlich, ein nun leicht angepasstes Antragsformular vom Arbeitgeber quittieren zu lassen und bei der Kommunalverwaltung vorzulegen. Das Antragsformular ist unter anderem über den Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald abrufbar.
Aktuelle Zahlen aus dem Kreis
Der Krisenstab des Landkreises Dahme-Spreewald hat sich am heutigen Montag erneut zu weiteren Maßnahmen in der gegenwärtigen Corona-Krise abgestimmt. Das Gesundheitsamt informierte tagesaktuell über die augenblickliche medizinische Lage hinsichtlich der Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19. Vom Labor bestätigt wurden bislang insgesamt 70 positive Fälle der neuartigen Coronavirus-Infektion im Kreisgebiet: in Königs Wusterhausen (22), Lübben (10), Zeuthen (10), Mittenwalde (8), Schönefeld (6), Wildau (4), Gemeinde Heidesee (3), Amt Schenkenländchen (3), Amt Unterspreewald (2), Eichwalde (1) und Gemeinde Heideblick (1). Zwei nachweislich Covid-19-Erkrankte sind zwischenzeitlich genesen. Momentan befinden sich acht Personen in stationärer Behandlung, die übrigen 62 in häuslicher Isolation. Derzeit sind 230 Quarantänen verhängt und 138 als Verdachtsfall eingestufte Personen warten auf ein Testergebnis.
Test-Möglichkeit auf Hausärzte verlagert
Nach weiteren Abstimmungen zwischen den Krankenhäusern des Dahme-Spreewald-Kreises und dem Corona-Krisenstab kommt es zu Veränderungen des Covid-19-Testangebotes. Die eingerichteten Fieberambulanzen der niedergelassenen Ärzte übernehmen ab sofort die Testung von ambulanten Patienten. Vor dem Hintergrund, stellen die Fieberambulanzen am Evangelischen Krankenhaus Luckau und der Spreewaldklinik Lübben ab dem morgigen Dienstag ihr stationäres Angebot für ambulante Patienten vorerst ein.
Für die Patienten mit eventueller Covid-19-Infektion bieten in Lübben die Internistinnen Dr. Christine Wendt (Judengasse 13B, Patienten ab 12 Jahren, Montag bis Freitag von 13 bis 15 Uhr, Voranmeldung unter Tel. 03546/220155) und Dr. Beate Kruse (Bergstraße 7, Patienten ab 16 Jahren, Montag bis Freitag von 13 bis 15 Uhr, Voranmeldung unter Tel. 03546/2560) sowie die Allgemeinmedizinerin Dipl.-Med. Barbara Zachert (Hinter der Mauer 9, Montag bis Mittwoch von 8-10 Uhr, Donnerstag 13-15 Uhr und Freitag 8-10 Uhr, Voranmeldung unter Tel. 03546/3417) Fiebersprechstunden in ihren Praxen an. Die niedergelassene Internistin Heide Zimmermann führt in ihrer Schwerpunktpraxis in Luckau (Berliner Straße 4, Patienten ab 12 Jahren, Montag 13-14 Uhr, Dienstag 17-18 Uhr sowie Mittwoch bis Freitag von 11-12 Uhr, Voranmeldung unter Tel. 03544/2218) in begründeten Verdachtsfällen eine Abstrichdiagnostik auf das Coronavirus durch.
Am Standort des Achenbach-Krankenhauses in Königs Wusterhausen stehen die KV-Ärzte mit ihrer Fieberambulanz weiterhin täglich von 10 bis 12 Uhr zur Verfügung. Außerdem bietet im nördlichen Dahme-Spreewald-Kreis das Gesundheitszentrum Wildau (Freiheitstraße 98) uneingeschränkt von Montag bis Freitag, zwischen 12 und 13 Uhr, Corona-Abstrichuntersuchungen an. Eine Voranmeldung ist täglich von 8.30 – 11 Uhr unter der Rufnummer 03375/ 5256310 erforderlich.
Informationen für Bürger und Unternehmer
Aktuelle Informationen für Bürger zur neuartigen Coronavirus-Thematik gibt es im Internetauftritt des Landkreises Dahme-Spreewald unter www.dahme-spreewald.info/de/coronavirus . Der Landkreis Dahme-Spreewald hat weiterhin ein Bürgertelefon eingerichtet, das Montag bis Freitag von 8 bis 18 Uhr und Samstag/Sonntag von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03375 26-2146 zu erreichen ist. Relevante Informationen zu Unterstützungsangeboten für Betriebe im Landkreis hat Wirtschaftsförderungsgesellschaft Dahme-Spreewald (WFG) auf ihrer Homepage www.wfg-lds.de zusammengestellt. Für grundlegende Fragen steht den Unternehmern das Team der WFG telefonisch von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 03375 5238-0 zur Verfügung. Für Gefahrenmeldungen zur Corona-Lage ist auch die kostenfreie KATWARN-App zu nutzen, weitere Infos zum Download sind auf der Internetseite www.katwarn.de abrufbar.
Red. /Presseinfo
Bild: Landkreis Dahme-Spreewald