Die LEAG teilte dazu mit:
„Wir haben uns zu diesem Schritt in Anerkennung eines gestiegenen Sicherungsbedürfnisses des Landes entschieden, das in den gemeinsamen Gesprächen zur Vorsorgevereinbarung deutlich geworden ist“, erklärt Dr. Helmar Rendez. „Gleichzeitig wollen wir damit deutlich machen, dass wir von der Tragfähigkeit des in der Vereinbarung beschriebenen Vorsorgekonzeptes überzeugt sind. Es gibt sowohl uns als Bergbaubetreiber als auch dem Land eine weitgehende Planungssicherheit, vorausgesetzt, dass auch die Bundespolitik diesen Aufbauplan respektiert und ihn nicht durch immer weitere ungeplante regulatorische Eingriffe in die Energiewirtschaft behindert.“
Die Brandenburger Zweckgesellschaft soll bis zur Einstellung der Kohlegewinnung im Lausitzer Revier ein Sondervermögen von insgesamt 770 Millionen Euro zur Wiedernutzbarmachung und zur etwaigen Nachsorge der Tagebaue in Brandenburg bilden.
red/Presseinfo
Bild: LEAG, Foto: Andreas Franke