Die Stadt Cottbus hat offiziell eine Zuzugsperre für Flüchtlinge ohne Zuweisung der zentralen Ausländerbehörde beantragt. Damit reagierte man im Cottbuser Rathaus auf den anhaltend hohen Zuzug, für den es vom Land keine finanzielle Unterstützung gibt. Die asylpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Barbara Richstein, zeigte Verständnis für den Antrag aus Cottbus und forderte die Landesregierung auf, tätig zu werden. „Die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen ist eine große Herausforderung für die Brandenburger Kommunen. Sie wird nur gelingen, wenn die Lasten gleichmäßig in Brandenburg verteilt sind und die Kommunen vom Land angemessen finanziert werden.“
Cottbus hatte im vergangenen Jahr ca 1.200 Zuzüge von Flüchtlingen, von denen jeder Zweite aus anderen Kommunen kam. Laut Stadtverwaltung ist die Wohnungssituation angespannt und die Zuweisung für Unterbringung und Sozialarbeit in Höhe von 777 Euro pro Asylbewerber wird nur einmal pro Jahr ausbezahlt. Wechselt die Person unterjährig, wandert das Geld nicht mit. Cottbus beherbergt derzeit etwa 15% der in Brandenburg lebenden Asylbewerber und damit den Höchstsatz im Land.
Richstein betonte, dass die Bundesregierung im letzten Jahr mit dem Integrationsgesetz die Möglichkeit geschaffen habe, Flüchtlingen Wohnsitze verbindlich zuzuweisen. Dies werde von vielen Bundesländern erfolgreich praktiziert, so die CDU-Abgeordnete. „Brandenburg muss endlich seine Möglichkeiten ausschöpfen und die Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge anwenden. Der Erfolg der Integration hängt unmittelbar mit der Leistungsfähigkeit der aufnehmenden Gesellschaft zusammen. Eine faire Verteilung der Flüchtlinge ist deshalb auch in deren Interesse.“
“In Cottbus haben Oberbürgermeister, Stadtverwaltung und viele ehrenamtliche Kräfte in den vergangenen Monaten eine sehr gute Arbeit geleistet. Dies führt nun dazu, dass viele Flüchtlinge aufgrund der fehlenden Wohnsitzauflage nach Cottbus ziehen. Da die Landkreise und kreisfreien Städte jedoch eine jährliche Pauschale pro Flüchtling erhalten, kommt es dazu, dass bei einem Umzug weiterhin die bisherige Kommune das Geld bekommt. In der Konsequenz hat die Stadt Cottbus über 450.000 Euro nicht erhalten. Die gute Arbeit der Stadt Cottbus im Flüchtlings- und Integrationsbereich führt zu finanziellen Nachteilen. Diese Schieflage gilt es zu beseitigen. Die Landesregierung täte gut daran, den durch den Bund geschaffenen gesetzlichen Rahmen zu nutzen“, so der Lausitzer Bundestagsabgeordnete Klaus-Peter Schulze.
pm/red