Ab Montag dem 12.1.2015 werden die Pläne für das Wasserrechtliche Planverfahren für die Flutung des Tagebaus Cottbus/Nord, zur Entstehung des Cottbuser Ostsees, öffentlich ausgelegt. Für einen Zeitraum von 4 Wochen, bis zum 12.2.2015, hat jeder Bürger die Möglichkeit, in die von Vattenfall beim Landesbergamt eingereicht Pläne, Einsicht zu nehmen und Einwände dagegen einzureichen.
Die Planungsunterlagen werden in den Bürgerbüros und Verwaltungen der umliegenden Kommunen, Cottbus, Peitz, Neuhausen und Teichland, ausgelegt und sind für jeden zugänglich. Weiterhin wird das Landesbergamt Brandenburg, auf seiner Homepage im Internet, die Planungsunterlagen zur Einsicht, bereitstellen. Die Einwendungen sollten schriftlich und fristgerecht bis zum 26.2.15, an das Landesbergamt Brandenburg, Inselstraße 26, 03046 Cottbus, gesandt werden. Die Bürgerinitiative „ Achtung Ostsee“ wird intensiv, kritisch, fachlich fundiert und unabhängig die Planungsunterlagen prüfen und sich aktiv am Planverfahren beteiligen.
Wir halten an unseren Forderungen fest, dass der Wasserspiegel des zukünftigen Ostsees, nicht höher als der tiefste Punkt des Ortes Maust sein darf. Das die Entwässerung des Sees, unabhängig von den Grabensystemen der betroffenen Ortschaften und naturfreundlich erfolgen muss.
Das die zukünftig zu erwartende Grundwassersituation der umliegenden Ortschaften im Zusammenhang mit dem Cottbuser Ostsee, richtig bewertet und in den Plänen berücksichtigt wird.
Quelle: Die Bürgerinitiative „Achtung Ostsee“