Die Arbeitszeiterfassung ist ein wichtiges Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn die Arbeitszeit ist nicht nur ein Faktor für die Entlohnung, sondern auch für den Gesundheits- und Arbeitsschutz. Doch wie muss die Arbeitszeit erfasst werden? Welche gesetzlichen Vorgaben gibt es? Und welche Vorteile hat die Zeiterfassung für beide Seiten? In diesem Artikel gibt es einen Überblick über die rechtliche Situation in Deutschland und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Arbeitszeiterfassung.
Was ist Arbeitszeiterfassung?
Arbeitszeiterfassung bedeutet, dass der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufgezeichnet werden. Diese Aufzeichnung muss bereits jeweils am Tag der Arbeitsleistung erfolgen, beispielsweise mit einer Zeiterfassungssoftware.
Die Arbeitszeiterfassung dient dazu, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Arbeitszeit zu überprüfen und zu dokumentieren. Dazu gehören zum Beispiel die Höchstarbeitszeit, die Ruhepausen, die Ruhezeiten und die Sonn- und Feiertagsruhe. Die Arbeitszeiterfassung kann auch für andere Zwecke genutzt werden, wie zum Beispiel für die Abrechnung von Lohn- und Gehaltszahlungen, die Planung von Personalbedarf oder die Analyse von Arbeitsprozessen.
Warum ist Arbeitszeiterfassung wichtig?
Arbeitszeiterfassung ist aus verschiedenen Gründen wichtig, da sie sowohl Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern Vorteile bietet. Zu den wesentlichen Aspekten gehören:
- Präzise Erfassung von Überstunden, Unterstunden und Arbeitszeitkonten.
- Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und tariflicher Regelungen durch die Arbeitszeiterfassung.
- Verwendung als Grundlage für korrekte Gehalts-, Lohn- und Überstundenzuschlagsabrechnungen.
- Effektive Planung und Steuerung von Ressourcen und Projekten durch die Erfassung der Arbeitszeit.
- Verbesserung der Transparenz und Kontrolle von Arbeitszeitregelungen.
- Förderung einer besseren Work-Life-Balance durch Erfassung von Arbeitszeit und Freizeit.
Was sagt das Gesetz zur Arbeitszeiterfassung?
Die gesetzliche Grundlage für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland ist das Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Das ArbZG regelt unter anderem folgende Punkte:
- Die werktägliche Höchstarbeitszeit darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit.
- Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben ebenfalls Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden. Die Ruhepausen können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.
Das ArbZG verpflichtet den Arbeitgeber, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuführen, das Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit sowie die Überstunden aufzeichnet. Diese Pflicht leitet sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und dem Unionsrecht ab. Die Arbeitszeiterfassung muss tatsächlich erfolgen und nicht nur formal möglich sein.
Wie kann die Arbeitszeiterfassung erfolgen?
Die Arbeitszeiterfassung kann aktuell auf verschiedene Weise erfolgen, je nachdem, welche Art von System der Arbeitgeber einführt. Mögliche Formen der Arbeitszeiterfassung sind zum Beispiel:
- Die manuelle Erfassung, bei der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit selbst in einem Formular oder einer Tabelle eintragen oder melden.
- Die elektronische Erfassung, bei der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit mit Hilfe eines Computers, eines Smartphones oder eines anderen Geräts erfassen oder automatisch erfassen lassen.
- Die biometrische Erfassung, bei der die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit mit Hilfe eines Fingerabdrucks, einer Gesichtserkennung oder einer anderen biometrischen Methode erfassen oder automatisch erfassen lassen.
Die Wahl des Systems hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe und Struktur des Unternehmens, der Art und Organisation der Arbeit, den technischen Möglichkeiten und den Kosten. Der Arbeitgeber sollte bei der Einführung eines Systems zur Arbeitszeiterfassung die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats beachten und die Datenschutzvorschriften einhalten.
Fazit
Die Arbeitszeiterfassung ist ein wichtiges Instrument für eine faire und gesunde Gestaltung der Arbeitszeit. Sie dient sowohl dem Schutz als auch dem Nutzen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die gesetzliche Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland basiert auf dem ArbZG, dem ArbSchG und dem Unionsrecht. Das System zur Arbeitszeiterfassung muss objektiv, verlässlich und zugänglich sein.