Mit Inkrafttreten der neuen Corona-Schutzverordnung gilt ab sofort auch für die Veranstaltungen in den Spielstätten des Staatstheaters Cottbus die sogenannte 2G-Regelung. Besucher müssen demnach einen Impf- oder Genesungsnachweis vorzeigen.
Das Staatstheater Cottbus teilte dazu mit:
Erwachsene sind in der Pflicht zur Vorlage eines Impf- oder Genesenen-Nachweises am Einlass. Für Kinder und Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren, die nicht nachweislich geimpft oder genesen sind, gilt die Pflicht zur Vorlage eines tagesaktuellen Testnachweises (oder eines entsprechenden PCR-Tests). Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder und Jugendliche, die eine Vorstellung mit der Schulklasse im Klassenverband besuchen. Personen, die sich nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, haben eine ärztliche Bescheinigung und einen höchstens 24 Stunden (PCR-Test 48 Stunden) alten Testnachweises vorzulegen.
Kann die Vorstellung aufgrund der 2G-Regelung nicht besucht werden, können die Karten in diesem Sonderfall vor der Veranstaltung zurückgegeben werden.
Das Staatstheater Cottbus ist derzeit verpflichtet, auf Grundlage des Hygienerahmenkonzepts der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung des Landes Brandenburg beim Kauf der Karten die Kontaktdaten aller Besucher*innen zu erfassen, um im Verdachtsfall die Nachverfolgung der Infektionskette sicherstellen zu können.
Da sich die Infektionsschutzregeln stetig verändern, werden Besucherinnen und Besucher gebeten, sich vor einem Vorstellungsbesuch auf der Webseite zu den geltenden aktuellen Hygienebestimmungen für den Veranstaltungsbesuch im Staatstheater Cottbus zu informieren: www.staatstheater-cottbus.de/news/theaterundcorona/
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Red. / Presseinfo