Grundsätzlich erscheint es logisch, dass man in seiner Privatwohnung tun und lassen kann, was man möchte. Allerdings ist hier einschränkend festzuhalten, dass zwischen Eigentum und angemieteter Wohnung unterscheiden muss. Rauchen wird zwar auch durch den Gesetzgeber immer mehr eingeschränkt, erfreut sich aber weiterhin großer Beliebtheit. Immerhin gibt es heute sogar noch mehr Auswahl als vor wenigen Jahren. Bedenken Sie bitte einfach die Möglichkeiten, die das Internet in diesem Zusammenhang bietet.
homeplaza.de Tabak online kaufen ist kein Problem mehr. Als Kunde haben Sie online sogar eine größere Auswahl als im stationären Laden. Zudem genießen Sie den Vorteil, dass Sie ihre Rauchwaren bequem von der Couch aus kaufen können. Diese Vorteile wollen immer mehr Menschen genießen. Dennoch bleibt die zunehmende Einschränkung bestehen. Zum Teil widersprüchliche Berichte in Zeitungen und in Internet-Foren haben dazu geführt, dass auch das Rauchen innerhalb der eigenen vier Wände angezweifelt wird. Wir wollen Ihnen in diesem Artikel dennoch einen Überblick über den aktuellen rechtlichen Stand zu diesem brisanten Thema geben.
Rechtliche Sicht für das Rauchen in der Wohnung
Grundsätzlich ist beim Eigentum keine Einschränkung beim Rauchen gegeben. Wenn Ihnen also die Wohnung gehört, dann können Sie darin auch grundsätzlich rauchen. Die Sachlage sieht anders aus, wenn Sie durch den Rauch einen Nachbarn in nicht gebührender Art und Weise stören. Das kann laut aktueller Rechtsprechung sogar beim Rauchen auf dem Balkon passieren. Sollte sich etwa ein Nachbar über Ihnen über das Rauchen (besser gesagt den Qualm davon) beschweren, so könnte diese Angelegenheit durchaus vor Gericht landen. Sonst sollten Sie aber innerhalb der Wohnung keine Probleme haben.
Was kann der Vermieter vorschreiben?
Dem Vermieter bleiben viele Rechte bei der Vertragsgestaltung.
Beim Gebrauch der Mietwohnung besteht grundsätzlich die Vertragsfreiheit bei der Gestaltung des Vertrages. Es liegt also beim Vermieter Ihnen das Rauchen bzw. Nicht-Rauchen im Vertrag vorzuschreiben. Jedenfalls zu erlauben ist das Rauchen auf dem Balkon, wobei die obere Sachlage zu berücksichtigen ist. Wenn Sie jedoch in den Vertrag ein Rauchverbot ausschließen, dann wird das individuell so vereinbart. Meist beschweren sich Vermieter über die notwendigen Reparaturen an den Wänden, die vom jahrelangen Rauchen übrigbleiben.