Eine Kontopfändung ist zu Zeiten der Corona-Pandemie keine Seltenheit. Viele Bürger und vor allem Selbstständige sind in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Wer hier nicht rechtzeitig reagiert und mit den Gläubigern kommuniziert, muss mit einer Kontopfändung rechnen. Jetzt ist Handeln angesagt, um das Guthaben auf dem Konto trotzdem noch schützen zu können und die eigene Existenz nicht zu gefährden.
Die Tragweite einer Kontopfändung
Eine Kontopfändung bedeutet: das gesamte Guthaben wird zum aktuellen Zeitpunkt eingefroren. Es sind keine Überweisungen mehr möglich, geschweige denn das Abheben von Bargeld. Kommt vom Kontoinhaber keine Reaktion innerhalb der nächsten 4 Wochen, so geht das Guthaben in Höhe der Pfändungssumme an den Gläubiger über. Während dieser Zeit greifen aber auch keine Einzugsermächtigungen mehr. Miete, Stromversorgung und ähnliche Abschläge können nicht mehr gezahlt werden und bringen weitere Mahnungen mit sich. Im schlimmsten Fall droht sogar die Kündigung der Verträge oder die Einstellung der Energieversorgung.
Es gibt prinzipiell keinen automatischen Schutz des Existenzminimums. Eine Lohn- oder Gehaltspfändung funktioniert anders. Hier werden die pfändbaren Bezüge direkt vom Arbeitgeber abgeführt und der Angestellte bekommt nur noch die unpfändbaren Bezüge ausgezahlt. Das Konto bleibt komplett unberührt und es müssen keine weiteren Vorkehrungen getroffen werden. Der Gesetzgeber berechnet hier selbst, welche Bezüge pfändbar sind und welche nicht.
Bei einer Kontopfändung kann zunächst das komplette Guthaben gepfändet werden, inklusive Unterhaltsleistungen, Kindergeld oder andere Sozialleistungen. Für die Pfändung spielt es keine Rolle, woher die Geldeingänge stammen. Grundsätzlich ist jedes Guthaben pfändbar und einen automatischen Schutz gibt es nicht. Die einzige Lösung ist ein Pfändungsschutzkonto. Auf der Webseite von guthabenkonto.de wird genauer erklärt, wie ein Pfändungsschutzkonto online zu eröffnen ist, um solch einem Schaden vorzubeugen. Außerdem gibt es hilfreiche Tipps, die Freibeträge zu erhöhen.
Girokonto in P-Konto umwandeln
Wem bereits eine Pfändung zugestellt worden ist, der muss schnell handeln. Innerhalb der nächsten 4 Wochen ist der Pfändungsschutz auf dem Konto einzurichten. Die zuständige Bank kann weitere Informationen dazu geben, da es intern eigene Formulare und Arbeitsweisen gibt. Im Grunde ist die Umwandlung von einem normalen Girokonto in ein P-Konto recht einfach. Das kann auch schon vor einer Pfändung erfolgen, hängt aber mit bestimmten Auflagen zusammen. Nach § 850k ZPO hat jeder Bürger das Recht auf ein Pfändungsschutzkonto. Die Bank muss diese Umwandlung innerhalb von 4 Werktagen durchführen können.
Freibeträge einrichten – für Kindergeld und Co.
Jedes Pfändungsschutzkonto besitzt einen Grundfreibetrag. Dieser Betrag steht dem Inhaber jeden Monat zur Verfügung. Sämtliche monatliche Zahlungen über diesen Beitrag hinaus, geht an die Gläubiger. Eine Ausnahme ist nur über erhöhte Freibeträge möglich. Die Einrichtung dieser Freibeträge funktioniert aber nicht automatisch, sondern muss über eine Bescheinigung veranlasst werden. Sowohl die Familienkasse als auch die Schuldnerberatung stellt eine solche Bescheinigung aus. Berücksichtigt werden dabei:
- Kindergeld
- Kinderzuschlag
- Rentenbestandteile
- Sozialleistungen
- Unterhaltsleistungen
Der Freibetrag erhöht sich aber auch mit jeder unterhaltspflichtigen Person im Haushalt. Leibliche Kinder werden angerechnet, sodass ein höherer Grundbetrag im Monat zur Verfügung steht. Spezielle Leistungen für die Kinder kommen auf diesen Freibetrag oben drauf. Auch ein Rechtsanwalt kann diese Bescheinigung berechnen und bietet meist eine kurze Bearbeitungszeit. Allerdings fallen hier Gebühren an.
Hinweis: Das Ausstellen dieser Bescheinigung ist auf Sozialstellen meist kostenfrei. Allerdings muss mit Wartezeiten gerechnet werden. |
Alle Freibeträge sind nur befristet
Die Freibeträge sind jedoch keine unbegrenzte Erweiterung auf dem P-Konto. Die Bescheinigung muss bestenfalls jährlich ausgestellt werden, um Änderungen in der Lebenssituation zeitnah berücksichtigen zu können. Schuldner selbst sollten aktiv werden, wenn beispielsweise ein weiteres unterhaltspflichtiges Kind in den Haushalt hinzugekommen ist oder sich beispielsweise die Sozialleistungen erhöht haben. Derartige Änderungen übernehmen die Banken nicht automatisch.
Raus aus den Schulden
Die Kontopfändung ist meist das erste Warnsignal für die Schuldenspirale. Wer sich von den offenen Forderungen nicht bestimmen lassen will, der sollte sich einen Plan für die finanzielle Situation erarbeiten. Der Schutz vor der Pfändung löst nämlich noch nicht die Schulden. Vielmehr muss geprüft werden, wie die Schulden zu tilgen sind. Vielleicht lässt sich der Gläubiger auf einen Zahlungsplan ein oder stundet die Forderungen für eine gewisse Zeit. Viele Schuldner fürchten sich vor der Konfrontation oder dem Kontakt mit den Gläubigern. Kommunikation ist jedoch der erste Weg aus den Schulden. Im Zweifelsfall hilft die Schuldnerberatung weiter und erarbeitet ein Konzept für den weiteren Lebensweg. Wichtig ist in erster Linie, sich der ernsten Lage bewusst zu sein.
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