Während immer mehr Läden ihre Türen wieder öffnen, stehen Verbraucherinnen und Verbraucher vor neuen Herausforderungen. Wie gelingt kontaktloses Bezahlen und wer bestimmt die Grenze, bis zu welchen Beträgen dies möglich ist? Zu Gast im neuen bundesweiten Podcast „Verbraucherzentrale Hörbar“ beantwortet die Verbraucherzentrale Brandenburg Fragen rund um den Einkauf während der Corona-Krise. Podcast sowie einzelne O-Töne (siehe unten) sind zum Download verfügbar.
Weiter teilte die Verbraucherzentrale Brandenburg dazu mit:
In der Corona-Krise erscheint kontaktloses Bezahlen plötzlich aus einem neuen Grund attraktiv: Dank der Technik können Kunden das Berühren des Eingabe-Terminals vermeiden. Ob die eigene Girokarte diese Art der Bezahlung zulässt, erkennt ihr Besitzer an einem kleinen Symbol mit vier Bögen, ähnlich einer Funkwelle. Ist dieses Symbol auf der Vorderseite zu sehen, erlaubt die Karte das kontaktlose Bezahlen. Das bedeutet jedoch nicht, dass Verbraucher ihre PIN gar nicht mehr eingeben müssen. „Aktuell können Kunden bis zu einem Betrag von 50 Euro kontaktlos bezahlen“, sagt Annalena Marx von der Verbraucherzentrale Brandenburg.
Manchmal müssen Kunden dennoch die PIN eingeben: nach mehr als fünf Transaktionen, nach der Bezahlung von mehr als 150 Euro und bei gelegentlichen Sicherheitsüberprüfungen. „Wer das Terminal bei PIN-Eingabe nicht anfassen möchte, kann zum Beispiel einen Stift verwenden“, rät die Expertin.
Diese und weitere Tipps und rechtliche Einordnungen rund um Bezahlung, Maskenpflicht und Hygiene beim Einkaufen können sich Interessierte in der heute veröffentlichten Folge der „Verbraucherzentrale Hörbar“ anhören. Dabei handelt es sich um ein bundesweites Podcast-Format, das sich direkt an Verbraucher richtet. Die einzelnen O-Töne stehen zur Nutzung durch Medien bereit.
Zur Podcast-Folge „Verbraucherzentrale Hörbar“: Klick hier– > Verbraucherzentrale/Höbar
Einzelne O-Töne zur Nutzung durch Medien:
- Wie erkennen Verbraucher, ob ihre Girokarte kontaktloses Bezahlen erlaubt?
- Wie können Verbraucher eine neue Karte mit der Funktion des kontaktlosen Bezahlens erhalten?
- Bis zu welchem Limit ist kontaktloses Bezahlen möglich und wer entscheidet darüber?
- Welche Konsequenzen drohen Verbrauchern, wenn sie sich nicht an Zutrittsregeln von Ladengeschäften halten?
- Ist während der Corona-Pandemie das Tragen von Handschuhen, z.B. beim Einkauf, ratsam?
Über die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V.
Die Verbraucherzentrale Brandenburg e.V. (VZB) ist die wichtigste Interessenvertretung der Brandenburger Verbraucher*innen gegenüber Politik und Wirtschaft. Sie bietet unabhängige Verbraucherberatung, -information und -bildung zu zahlreichen Themen: Markt & Recht, Reise & Freizeit, Finanzen & Versicherungen, Lebensmittel & Ernährung, Digitales & Telekommunikation, Energie, Bauen & Wohnen. Zudem berät sie zu deutsch-polnischem Verbraucherrecht.
Darüber hinaus mahnt die VZB Unternehmen ab, die zu Ungunsten von Verbraucher*innen gegen geltendes Recht verstoßen und klärt die Öffentlichkeit über Verbraucherrechte, Abzockmaschen und Spartipps auf.
Aktuelle Informationen gibt es auf der Internetseite der –> Verbraucherzentrale Brandenburg
Presseinfo/ Red.