Polen hat die Grenzschließungen zu allen Nachbarstaaten bis zum 3. Mai 2020 verlängert. Ebenso wird ab 16. April 2020 eine Mundschutzpflicht (auhc mit Tuch oder Schal möglich) für öffentliche Orte außerhalb des eigenen Haushalts eingeführt. Die Geschäfte bleiben auch weiterhin bis vorerst 19.04.2020 geschlossen, Ausnahmen gelten für Lebensmittelgeschäfte. Die Nutzung von Parks, Wäldern, Stränden, Boulevards, Promenaden und Citybikes bleibt verboten. Schulen, Universitäten und Kindergärten bleiben bis mindestens 26.04.2020 zu, der Passagierflugverkehr sowie der internationale Schienenverkehr stehen still. Minderjährige dürfen ohne erwachsene Begleitung nicht nach draußen. Auch die 14-tägige Quarantäne für zurückkehrende polnische Staatsbürger bleibt bestehen. In ganz Polen gibt es derzeit 5.742 gemeldete Infizierte von denen bisher 175 gestorben sind. (Stand 10.04.2020, 14:30 Uhr)
Vom polnischen Gesundheitsministerium heißt es (übersetzt):
Ab dem 16. April (Donnerstag) muss jeder auf der Straße Mund und Nase bedecken. Das Datum der Abschlussprüfungen der achten Klasse werden sich ebenfalls ändern. Darüber hinaus erweitern wir alle bestehenden Sicherheitsrichtlinien. Dies bedeutet, dass Bewegungsbeschränkungen und die Begrenzung der Personenanzahl der Gläubigen in Kirchen auch zu Ostern gelten.
Prüfungen finden frühestens im Juni statt. Die Abschlussprüfungen werden verschoben. Außerdem bleiben alle Schulen bis Sonntag, den 26. April geschlossen. Bis dahin müssen die Institutionen nach wie vor Fernunterricht anbieten.
Ab Donnerstag, 16. April 2020, führen wir die Verpflichtung ein, Mund und Nase zu bedecken. Jeder an einem öffentlichen Ort muss eine Maske, einen Schal oder ein Tuch tragen, das sowohl den Mund als auch die Nase bedeckt. Die Verpflichtung gilt für alle, die auf der Straße, in Büros, Geschäften oder an Orten, an denen Dienstleistungen erbracht werden und an Arbeitsplätzen sind. Wir erweitern auch die aktuellen Sicherheitsregeln.
Bis Sonntag, 19. April 2020, gilt noch Folgendes: Bewegungseinschränkungen; ein Verbot, ohne Aufsicht eines Erwachsenen auf die Straße von Minderjährigen zu gehen; Einschränkungen für religiöse Veranstaltungen – Maximal 5 Personen können in Kirchen bleiben. Die Regel gilt auch in Osternächten!
Einschränkungen für den Betrieb von Einkaufszentren und Baumärkte.; Regeln für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel und Autos; Schließungen von Friseuren, Kosmetikern, Tätowierung usw.;
Keine Nutzung von Parks, Wäldern, Stränden, Boulevards, Promenaden und Citybikes;
Schließung des Restaurants; Beschränkungen der Anzahl der Personen in Geschäften, auf Märkten und bei der Post;
Einschränkungen der Aktivitäten von Kulturinstitutionen (in Kinos, Theatern usw.).
Bis Sonntag, 26. April, gilt: Schließung von Schulen und Universitäten; Kindergärten und Kindergärten; Schließung des Passagierflugverkehrs; Schließung des internationalen Schienenverkehrs.
Grenze bis 3. Mai geschlossen
Bis Sonntag, 3. Mai, gilt: Schließung der Grenzen (das Recht, die polnische Grenze zu überschreiten, wird nach wie vor unter anderem von polnischen Staatsbürgern, Ausländern, die Ehepartner oder Kinder polnischer Staatsbürger sind, Personen, die das Recht auf dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in Polen oder eine Arbeitserlaubnis haben.