In Brandenburg wurden 2019 insgesamt 2 992 Insolvenzverfahren gegen „Übrige Schuldner“ beantragt. Dabei handelt es sich um Gesellschafter, ehemals selbständigTätige, Verbraucher und Nachlässe. Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg wurden neun Verfahren weniger als im Vorjahr beantragt. Die ausstehenden Forderungen sanken um 23,8 Prozent auf 147,2 Mill. EUR
Weiter teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg dazu mit:
Nach den Meldungen der vier Brandenburger Amtsgerichte gelangten 2 934 Verfahren zur Eröffnung. In 45 Fällen reichte das Vermögen der Schuldner nicht zur Deckung der Verfahrenskosten, so dass es zur Abweisung mangels Masse kam. Mit der Annahme eines bestätigten Schuldenbereinigungsplanes endeten 13 Verfahren.
Insgesamt 477 überschuldete ehemals selbständig Tätige stellten einen Insolvenzantrag. Das waren 49 Menschen bzw. 11,4 Prozent mehr als 2018. Die offenen Forderungen sanken um 36,6 Prozent auf 64,1 Mill. EUR. Die Anzahl der von Insolvenz betroffenen Verbraucher ging im Berichtsjahr um 2,1 Prozent bzw. 54 auf 2 481 Personen zurück. Die unbezahlten Rechnungen dieser Schuldner reduzierten sich um 7,7 Prozent auf insgesamt 79,9 Mill. EUR.
Die durchschnittliche Verschuldung je Verbraucher lag mit 32 200 EUR leicht unter dem Vorjahreswert (34 200 EUR).
Die meisten Verbraucherinsolvenzen wurden im Landkreis Oberhavel mit 202 und der kreisfreien Stadt Potsdam mit 190 Anträgen gezählt. Im Landkreis Oberhavel stehen voraussichtliche Forderungen in Höhe von 6,3 Mill. EUR aus, in Potsdam 5,8 Mill. EUR. Die wenigsten überschuldeten Verbraucher gab es im Landkreis Prignitz mit 80 Verfahren und unbezahlten Rechnungen in Höhe von 3,2 Mill. EUR.
Der Landkreis Teltow-Fläming lag mit rund 56 800 EUR und der Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit rund 46 300 EUR Schulden je Verbraucherinsolvenz deutlich über dem Landesdurchschnitt.
Red./Presseinfo
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