Am Sonntagnachmittag verständigten sich Bund und Länder auf ein Kontaktverbot um die Ausbreitung des Coronavirus zu bremsen. Treffen von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit sind demnach verboten. Ausgenommen sind Familien und im Haushalt lebende Personen, sowie eine weitere Person, die nicht im Haushalt lebt. Die Maßnahmen sollen bereits ab Montag (22.03.2020) gelten. Die Länderchefs vereinbarten ebenfalls weitere Geschäftsschließungen, um Kontakte zu vermeiden. Die Maßnahmen sollen vorerst zwei Wochen gelten.
Friseure und Restaurants müssen schließen
Bund und Länder verständigen sich auf eine Erweiterung der am 12. März beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte: Darunter fallen Geschäfte der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Tattoo-Studios und Massagesalons. Medizinisch notwendige Behandlungen sollen laut Beschluss weiter möglich sein.
Weiterhin unverzüglich geschlossen werden müssen Restaurants und Gaststätten, wo dies noch nicht der Fall ist. Die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sollen davon ausgenommen sein. “Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause”, heißt in dem Beschluss.
In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
Ausnahmen für Familien und Beruf
Ausnahmen für das Kontaktverbot gelten bei zwingend beruflichen und dienstlichen Gründen, im öffentlichen Personennahverkehr, für Familien und bei Beerdigungen. Wohnungen dürfen so weiter für Spaziergänge verlassen werden, ebenso bleibt der Gang zur Arbeit und für Erledigungen erlaubt. So soll auch der Anstieg häuslicher Gewalt, wie in China und Italien beobachtet, vermieden werden. Kanzlerin Angela Merkel sagte: “Es kommt nun auf jeden und jede einzeln an, das Virus nicht weiter zu verbreiten. Für ältere und vorerkrankte Menschen ist das Virus am gefährlichsten. So retten wir Leben.”
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
Ausgangsbeschränkungen in Sachsen ab Mitternacht
Ab null Uhr am Montag gilt in ganz Sachsen eine Ausgangsbeschränkung. Das Verlassen der Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund ist untersagt, sagte Innenminister Roland Wöller (CDU) am Sonntag in Dresden.
Die Wege zur Arbeit und zum Einkaufen bleiben erlaubt, ebenso wie Sport und Bewegung an der frischen Luft oder der Besuch des eigenen Kleingartens.
Coronavirus in der Lausitz. Aktuelle Lage und Entscheidungen
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In der Öffentlichkeit ist zu anderen von mindestens 1,5 Metern, besser zwei Metern, einzuhalten.