Die Gemeinde Heckelberg-Brunow (Landkreis Märkisch-Oderland) erhält zur Abwendung einer akuten finanziellen Notlage eine Zuweisung aus dem Ausgleichsfonds für hochverschuldete Kommunen in Höhe von 17,57 Millionen Euro. Die Finanzhilfe ist mit Auflagen verbunden und muss bis zum Jahresende 2012 zurückgezahlt werden, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, am (heutigen) Montag in Potsdam mitteilte. Es ist vorgesehen, dass die Kommune den weitaus überwiegenden Teil ihrer Rückzahlung in den nächsten Jahren durch Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich und dem Gewerbesteuerumlageverfahren erbringt.
Mit dem Zuweisungsbescheid wird die Kommune u.a. verpflichtet, die Gewerbesteuerhebesätze auf den landesweiten Durchschnittssatz anzuheben sowie eine Straßenausbaubeitragssatzung und eine Straßenreinigungsgebührensatzung zu beschließen. Diese Maßnahmen sollen auch dazu dienen, die in der Finanzplanung ab 2010 ausgewiesenen Haushaltsfehlbeträge der Kommune zu vermeiden.
Grund für die finanzielle Schieflage der Gemeinde ist die geänderte Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für eine ortsansässige Firma. Nach einer Betriebsprüfung hatte das zuständige Finanzamt festgestellt, dass mehr als 13,5 Millionen Euro Gewerbesteuer zzgl. Zinsen, die in den Jahren 2003 und 2005 an die Gemeinde gezahlt worden waren, nach dem Gesetz der Stadt Hamburg zustehen. Die Rückforderungssumme beträgt ein Vielfaches des kommunalen Haushaltes und hätte ohne Hilfe aus dem Ausgleichsfonds nicht beglichen werden können.
Quelle: Ministerium des Innern
Die Gemeinde Heckelberg-Brunow (Landkreis Märkisch-Oderland) erhält zur Abwendung einer akuten finanziellen Notlage eine Zuweisung aus dem Ausgleichsfonds für hochverschuldete Kommunen in Höhe von 17,57 Millionen Euro. Die Finanzhilfe ist mit Auflagen verbunden und muss bis zum Jahresende 2012 zurückgezahlt werden, wie der Sprecher des Innenministeriums, Ingo Decker, am (heutigen) Montag in Potsdam mitteilte. Es ist vorgesehen, dass die Kommune den weitaus überwiegenden Teil ihrer Rückzahlung in den nächsten Jahren durch Einnahmen aus dem Kommunalen Finanzausgleich und dem Gewerbesteuerumlageverfahren erbringt.
Mit dem Zuweisungsbescheid wird die Kommune u.a. verpflichtet, die Gewerbesteuerhebesätze auf den landesweiten Durchschnittssatz anzuheben sowie eine Straßenausbaubeitragssatzung und eine Straßenreinigungsgebührensatzung zu beschließen. Diese Maßnahmen sollen auch dazu dienen, die in der Finanzplanung ab 2010 ausgewiesenen Haushaltsfehlbeträge der Kommune zu vermeiden.
Grund für die finanzielle Schieflage der Gemeinde ist die geänderte Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für eine ortsansässige Firma. Nach einer Betriebsprüfung hatte das zuständige Finanzamt festgestellt, dass mehr als 13,5 Millionen Euro Gewerbesteuer zzgl. Zinsen, die in den Jahren 2003 und 2005 an die Gemeinde gezahlt worden waren, nach dem Gesetz der Stadt Hamburg zustehen. Die Rückforderungssumme beträgt ein Vielfaches des kommunalen Haushaltes und hätte ohne Hilfe aus dem Ausgleichsfonds nicht beglichen werden können.
Quelle: Ministerium des Innern