Seit November vergangenen können sich Verbraucher mithilfe einer Musterfeststellungsklage an einer Klage gegen den Automobilkonzern VW beteiligen. Um Verbrauchern das Einklagen des eigenen Rechts beim Kauf eines vermeintlich umweltfreundlichen Dieselautos zu erleichtern, brachte die Bundesregierung die Musterfeststellungsklage auf den Weg. Alles was Sie über die Sammelklage gegen VW, wie sie häufig nicht ganz richtig bezeichnet wird, wissen müssen, erfahren Sie folgend.
Was ist eine Musterfeststellungsklage?
Mit einer Musterfeststellungsklage prozessieren Verbraucher vereint gegen einen Konzern. Dabei werden die Verbraucher von einem Verband vertreten. Die im November letzten Jahres eingereichte Klage gegen den Automobilkonzern VW ist dabei allerdings die erste dieser Art. Die Verbraucher werden in diesem Fall vertreten von der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Eine Musterfeststellungsklage ist dabei jedoch nicht gleich eine Sammelklage. Der Unterschied zum amerikanischen Vorbild der Sammelklage besteht darin, dass Sammelklagen von Anwälten gestellt werden, in die dann die Betroffenen automatisch miteinbezogen werden. Bei einer Musterfeststellungsklage müssen die Kläger hingegen selbst partizipieren, um an der Klage teilzunehmen.
Wer kann sich der Klage gegen VW anschließen?
Grundsätzlich kann sich bei der Klage jeder beteiligen, der ein Dieselfahrzeug erworben hat, bei dem eine illegale Abschalteinrichtung verwendet wurde. Dazu zählen Fahrzeuge der Marken Audi, Skoda, Volkswagen und Seat mit einem Motor des Typs EA189, die ab November 2008 gekauft wurden. Die Verwendung einer illegalen Abschalteinrichtung muss durch einen Rückruf einer Genehmigungsbehörde in Europa festgestellt worden sein. Die Eintragung in das Klageregister bringt keine Kosten mit sich und eine Mitgliedschaft im Automobilclub ADAC ist auch nicht notwendig.
Was sind die Vor- und Nachteile der Musterfeststellungsklage?
Der Vorteil einer Musterfeststellungsklage liegt ganz klar in der Wirkung. Eine gesammelte Klage eines Verbandes findet viel mehr Anklang als die Klage einer einzelnen Person. Damit liegt auch das Risiko, dass mit einem gerichtlichen Prozess immer einhergeht, liegt hierbei natürlich auch nicht bei Ihnen als Einzelperson, sondern bei dem Verband. Außerdem verjähren die Ansprüche durch die Musterfeststellungsklage nicht und Betroffene können erst einmal das Urteil des Prozesses abwarten, um dann im Nachhinein über das weitere Vorgehen zu entscheiden.
Als Nachteil kann die Bindung aller Beteiligten an das geltende Urteil gesehen werden. Soll heißen: Es besteht die Möglichkeit, dass die Musterklage nicht antragsgemäß entschieden wird und dann alle im Klageregister eingetragenen Personen an das Urteil gebunden sind. Sollte vom Gericht also entschieden werden, dass VW keinen Schadensersatz leisten muss, können die Betroffenen auch vor keinem anderen Gericht den Schaden geltend machen. Somit besteht für alle, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligen, nur diese Chance auf Schadensersatz.
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